8. Fahndungs- und Kontrolltage der Verkehrsdirektion Koblenz - Polizei zieht positive Bilanz
Am 10.03. und 11.03.2026 fanden im Bereich der Bundesautobahnen der Verkehrsdirektion Koblenz die sogenannten "Mobilen Kontrolltage" unter Beteiligung von Kräften anderer Bundesländer sowie aus dem benachbarten Ausland statt.
Koblenz (ots) - Ziel hierbei war die kriminalistische Erkenntnisgewinnung im Bereich der Autobahnen, die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Erfahrungsaustausch der beteiligten Polizeikräfte untereinander. Dieser erfolgreiche Einsatz unter internationaler Beteiligung konnte bereits zum achten Mal durchgeführt werden.
Die Bundesautobahnen 3 und 61 sowie die BAB 48 im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz sind wichtige Transitrouten für den Güter- und Personenverkehr. Diese werden erfahrungsgemäß auch im Rahmen des internationalen Menschenhandels sowie zum Transfer von gestohlenen Kraftfahrzeugen genutzt. Darüber hinaus kommt es entlang der Routen regelmäßig immer wieder zu Ladungsdiebstählen in großem Stil oder auch zu Dieseldiebstählen aus parkenden Lastkraftwagen. Eine weitere herausragende Relevanz hat das Autobahnnetz auch hinsichtlich der nach wie vor stattfindenden Geldautomatensprengungen in Rheinland-Pfalz sowie in den benachbarten Bundesländern.
Insbesondere international agierende Tätergruppen nutzen die schnellen Wege sowohl als Einreise- als auch als Abreiserouten. Im Rahmen der täglichen Kontrollen auf den Bundesautobahnen werden den Polizeibeamtinnen und -beamten erfahrungsgemäß zudem regelmäßig gefälschte Dokumente (Führerscheine, Ausweise und Aufenthaltstitel) zur Legitimation vorgelegt. Auch hierauf wurde an den Kontrolltagen ein besonderes Augenmerk gerichtet.
Neben einer stationären Kontrollstelle auf der Tank- und Rastanlage Heiligenroth an der BAB 3 fanden an beiden Tagen in der Zeit von 10 bis 18 Uhr umfangreiche mobile Kontrollen durch zivile Kräfte von Polizei und Zoll auf allen Autobahnen im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz statt.
Neben den Fahrzeugkontrollen wurden auch umfangreiche Personenkontrollen durchgeführt. Hierbei wurden an beiden Tagen insgesamt 47 Strafanzeigen gefertigt. Dabei handelte es sich unter anderem um 16 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, fünf Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Des Weiteren fielen den Einsatzkräften noch drei Fälle von Kennzeichenmissbrauch und fünf wegen Urkundenfälschung auf. In fünf Fällen verstießen die Kontrollierten gegen das Aufenthaltsgesetz. Außerdem wurden Verstöße aus dem Bereich Arzneimittelgesetz, Geldwäschegesetz sowie dem Tabak- und Alkoholsteuergesetz zur Anzeige gebracht.
Darüber hinaus wurden 16 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die überwiegend im Bereich des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs aufgrund von Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten bzw. Überladung der Fahrzeuge oder dem unzureichenden technischen Zustand eröffnet wurden. Ein Großteil dieser Fahrzeugführer konnte nach Beseitigung der Mängel die Fahrt fortsetzen.
Im Zusammenhang mit den festgestellten Straf- und Ordnungswidrigkeiten wurden insgesamt 38 Sicherstellungen durchgeführt. Hierzu zählten unter anderem Fahrzeuge, Fahrzeugschlüssel, gefälschte Dokumente und Kennzeichen sowie Betäubungsmittel.
Weiterhin wurden drei freiheitsentziehende Maßnahmen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie gegen das Aufenthaltsgesetz vollzogen. Zur Sicherstellung der Durchführung der eingeleiteten Verfahren wurden darüber hinaus insgesamt sieben Sicherheitsleistungen erhoben.
Der Einsatzleiter zog eine positive Bilanz und wertete die gewinnbringende länderübergreifende Zusammenarbeit als wichtigen Beitrag zur Bekämpfung überregionaler und internationaler Kriminalität. Darüber hinaus stärkten die Fahndungstage den präventiven Ansatz durch Erhöhung des Entdeckungsrisikos sowohl im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung als auch im Sinne der Verkehrssicherheit.
Die Bundesautobahnen 3 und 61 sowie die BAB 48 im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz sind wichtige Transitrouten für den Güter- und Personenverkehr. Diese werden erfahrungsgemäß auch im Rahmen des internationalen Menschenhandels sowie zum Transfer von gestohlenen Kraftfahrzeugen genutzt. Darüber hinaus kommt es entlang der Routen regelmäßig immer wieder zu Ladungsdiebstählen in großem Stil oder auch zu Dieseldiebstählen aus parkenden Lastkraftwagen. Eine weitere herausragende Relevanz hat das Autobahnnetz auch hinsichtlich der nach wie vor stattfindenden Geldautomatensprengungen in Rheinland-Pfalz sowie in den benachbarten Bundesländern.
Insbesondere international agierende Tätergruppen nutzen die schnellen Wege sowohl als Einreise- als auch als Abreiserouten. Im Rahmen der täglichen Kontrollen auf den Bundesautobahnen werden den Polizeibeamtinnen und -beamten erfahrungsgemäß zudem regelmäßig gefälschte Dokumente (Führerscheine, Ausweise und Aufenthaltstitel) zur Legitimation vorgelegt. Auch hierauf wurde an den Kontrolltagen ein besonderes Augenmerk gerichtet.
Neben einer stationären Kontrollstelle auf der Tank- und Rastanlage Heiligenroth an der BAB 3 fanden an beiden Tagen in der Zeit von 10 bis 18 Uhr umfangreiche mobile Kontrollen durch zivile Kräfte von Polizei und Zoll auf allen Autobahnen im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz statt.
Neben den Fahrzeugkontrollen wurden auch umfangreiche Personenkontrollen durchgeführt. Hierbei wurden an beiden Tagen insgesamt 47 Strafanzeigen gefertigt. Dabei handelte es sich unter anderem um 16 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, fünf Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Des Weiteren fielen den Einsatzkräften noch drei Fälle von Kennzeichenmissbrauch und fünf wegen Urkundenfälschung auf. In fünf Fällen verstießen die Kontrollierten gegen das Aufenthaltsgesetz. Außerdem wurden Verstöße aus dem Bereich Arzneimittelgesetz, Geldwäschegesetz sowie dem Tabak- und Alkoholsteuergesetz zur Anzeige gebracht.
Darüber hinaus wurden 16 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die überwiegend im Bereich des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs aufgrund von Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten bzw. Überladung der Fahrzeuge oder dem unzureichenden technischen Zustand eröffnet wurden. Ein Großteil dieser Fahrzeugführer konnte nach Beseitigung der Mängel die Fahrt fortsetzen.
Im Zusammenhang mit den festgestellten Straf- und Ordnungswidrigkeiten wurden insgesamt 38 Sicherstellungen durchgeführt. Hierzu zählten unter anderem Fahrzeuge, Fahrzeugschlüssel, gefälschte Dokumente und Kennzeichen sowie Betäubungsmittel.
Weiterhin wurden drei freiheitsentziehende Maßnahmen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie gegen das Aufenthaltsgesetz vollzogen. Zur Sicherstellung der Durchführung der eingeleiteten Verfahren wurden darüber hinaus insgesamt sieben Sicherheitsleistungen erhoben.
Der Einsatzleiter zog eine positive Bilanz und wertete die gewinnbringende länderübergreifende Zusammenarbeit als wichtigen Beitrag zur Bekämpfung überregionaler und internationaler Kriminalität. Darüber hinaus stärkten die Fahndungstage den präventiven Ansatz durch Erhöhung des Entdeckungsrisikos sowohl im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung als auch im Sinne der Verkehrssicherheit.
Quelle: Rheinland-Pfalz