Kirchheimbolanden - Verkehrsunfallflucht mit Hinweisen
Am Mittwochmorgen parkte ein 42 jähriger Fahrzeughalter seinen schwarzen VW Kombi mit KL-Kennzeichen ordnungsgemäß auf einem Parkplatz in Längsaufstellung am rechten Fahrbahnrand der Straße Vorstadt.
Kirchheimbolanden (ots) - Das Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Abstellens unbeschädigt. Gegen 08:40 Uhr befuhr ein VW Transporter die Vorstadt in Richtung Marnheimer Straße. Beim Vorbeifahren streifte der Transporter den Außenspiegel des geparkten Pkw und verursachte einen Gesamtschaden von rund 500 Euro. Anschließend entfernte sich der Fahrer des Transporters unerlaubt vom Unfallort.
Ein aufmerksamer Zeuge beobachtete den Zusammenstoß, notierte sich das amtliche Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs und informierte umgehend die Polizei. Die Ermittlungen wurden aufgenommen; den mutmaßlichen Unfallverursacher erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht.
Präventionshinweis
Um Verkehrsunfallfluchten vorzubeugen, empfiehlt die Polizei:
- beim Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen ausreichend
Seitenabstand einzuhalten
- Fahrmanöver stets defensiv und aufmerksam durchzuführen
- bei einem verursachten Schaden unbedingt am Unfallort zu bleiben
und die Polizei zu verständigen
- auch bei vermeintlich geringfügigen Beschädigungen
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ein aufmerksamer Zeuge beobachtete den Zusammenstoß, notierte sich das amtliche Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs und informierte umgehend die Polizei. Die Ermittlungen wurden aufgenommen; den mutmaßlichen Unfallverursacher erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht.
Präventionshinweis
Um Verkehrsunfallfluchten vorzubeugen, empfiehlt die Polizei:
- beim Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen ausreichend
Seitenabstand einzuhalten
- Fahrmanöver stets defensiv und aufmerksam durchzuführen
- bei einem verursachten Schaden unbedingt am Unfallort zu bleiben
und die Polizei zu verständigen
- auch bei vermeintlich geringfügigen Beschädigungen
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Quelle: Rheinland-Pfalz