Verfolgungsfahrt endet auf dem Acker
Am 26.01.2026 beabsichtigten die Beamten der Polizeiinspektion in Bernkastel-Kues auf der B50 zwischen den Ortslagen Bernkastel-Kues und Monzelfeld einen PKW mit französischer Zulassung aufgrund eines defekten Scheinwerfers einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Der Fahrzeugführer zeigte wenig Interesse an der Verkehrskontrolle, er flüchtete über die K94 nach Monzelfeld und anschließend über mehrere Felder und Weiden. Nachdem er mit einem Baum kollidierte und seine Fahrt dennoch weiter fortsetzte, überfuhr er einen Weidepfosten und durchfuhr Weidezäune. Letztendlich kam er, vermutlich aufgrund des entstandenen Sachschadens durch die Kollision mit dem Baum, auf einem Acker zum Stehen.
Monzelfeld (ots) - Im Rahmen der durchgeführten Verkehrskontrolle konnte der 20-jährige Fahrzeugführer einer Mittelmoselgemeinde keine erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen.
Weiterhin konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die französischen Kennzeichen nicht auf das Fahrzeug zugelassen waren.
Ein durchgeführter Drogen Schnelltest reagierte positiv auf die Stoffgruppe THC, weshalb ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Zum Abschluss konnte eine geringe Menge Marihuana und ein Teleskopschlagstock im Fahrzeug des Beschuldigten aufgefunden werden.
Gegen den Fahrzeugführer wurden mehrere Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des illegalen Kraftfahrzeugrennens, des Führens eines KFZ unter dem Einfluss berauschender Mitteln, des Verstoßes gegen das Waffengesetz und des Kennzeichenmissbrauchs eingeleitet.
Weiterhin konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die französischen Kennzeichen nicht auf das Fahrzeug zugelassen waren.
Ein durchgeführter Drogen Schnelltest reagierte positiv auf die Stoffgruppe THC, weshalb ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Zum Abschluss konnte eine geringe Menge Marihuana und ein Teleskopschlagstock im Fahrzeug des Beschuldigten aufgefunden werden.
Gegen den Fahrzeugführer wurden mehrere Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des illegalen Kraftfahrzeugrennens, des Führens eines KFZ unter dem Einfluss berauschender Mitteln, des Verstoßes gegen das Waffengesetz und des Kennzeichenmissbrauchs eingeleitet.
Quelle: Rheinland-Pfalz