Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze
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Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 24 a StVG wurde gegen einen 65 Jahre alten Autofahrer eingeleitet, der gestern (02.03.26) gegen 22:40 Uhr von der Polizei kontrolliert wurde.
Großkarlbach (ots) - Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch bei dem Mann fest, der deshalb einen Atemalkoholtest durchführte. Dieser zeigte einen Wert über der 0,5 Promille-Grenze an. Ein gerichtsverwertbarer und für das Verfahren maßgeblicher zweiter Atemalkoholtest bestätigte das vorherige Ergebnis.
Die Gefahren insbesondere durch Alkohol im Straßenverkehr werden häufig unterschätzt. Nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Zweiradfahrer und Personen, die zu Fuß gehen, steigt das Unfallrisiko bereits unter geringem Einfluss berauschender Mittel. Die Hör- und Sehfähigkeiten werden beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Nicht zuletzt handeln Menschen unter dem Einfluss berauschender Mittel weniger gefahrenbewusst.
Deshalb: Nehmen Sie sicher am Straßenverkehr teil ohne sich oder andere zu gefährden und beherzigen Sie die folgenden Tipps:
- Verzichten Sie vor der Teilnahme am Straßenverkehr auf
berauschende Mittel.
- Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen, wenn Sie
bereits konsumiert haben.
- Bestimmen Sie im Freundes,- oder Bekanntenkreis gemeinsam eine
Person die nüchtern bleibt.
- Fahren Sie in keinem Fall mit, wenn der Fahrer nicht mehr
fahrtüchtig ist.
- Verleiten Sie Fahrzeugführer nie zur Einnahme von Alkohol,
Drogen und/oder Medikamenten.
- Informieren Sie sich in der Apotheke oder einer fachlichen
Stelle über die Auswirkungen zur Teilnahme am Straßenverkehr
Ihrer persönlichen Medikamenteneinnahme.
- Bleiben Sie selbst Vorbild für Andere.
Die Gefahren insbesondere durch Alkohol im Straßenverkehr werden häufig unterschätzt. Nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Zweiradfahrer und Personen, die zu Fuß gehen, steigt das Unfallrisiko bereits unter geringem Einfluss berauschender Mittel. Die Hör- und Sehfähigkeiten werden beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Nicht zuletzt handeln Menschen unter dem Einfluss berauschender Mittel weniger gefahrenbewusst.
Deshalb: Nehmen Sie sicher am Straßenverkehr teil ohne sich oder andere zu gefährden und beherzigen Sie die folgenden Tipps:
- Verzichten Sie vor der Teilnahme am Straßenverkehr auf
berauschende Mittel.
- Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen, wenn Sie
bereits konsumiert haben.
- Bestimmen Sie im Freundes,- oder Bekanntenkreis gemeinsam eine
Person die nüchtern bleibt.
- Fahren Sie in keinem Fall mit, wenn der Fahrer nicht mehr
fahrtüchtig ist.
- Verleiten Sie Fahrzeugführer nie zur Einnahme von Alkohol,
Drogen und/oder Medikamenten.
- Informieren Sie sich in der Apotheke oder einer fachlichen
Stelle über die Auswirkungen zur Teilnahme am Straßenverkehr
Ihrer persönlichen Medikamenteneinnahme.
- Bleiben Sie selbst Vorbild für Andere.
Quelle: Rheinland-Pfalz