Widerstand - zwei Polizeibeamte leicht verletzt
Am Samstagabend (17.01.26) gegen 19:00 Uhr beobachtete eine Streife der Polizei Schifferstadt eine männliche Person, die sich hinter einem Pkw in gebückter Haltung aufhielt.
Schifferstadt (ots) - In einer Hand hielt der Mann einen unbekannten länglichen Gegenstand. Die Beamten wollten daraufhin den Mann zunächst nur ansprechen, um ausschließen zu können, dass er möglicherweise gesundheitliche Probleme habe.
Nach der Ansprache rannte der Mann jedoch plötzlich davon, konnte allerdings nach kurzer Verfolgung eingeholt und angehalten werden. Auf Grund seines auffälligen Verhaltens sollte dann auch überprüft werden, ob er sich möglicherweise an geparkten Fahrzeugen zu schaffen gemacht hatte. Der Mann sollte zum Schutz der Beamten daher zunächst gefesselt werden, wogegen sich der Mann mit Tritten und Schlägen kräftig wehrte. Ein Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte musste eingeleitet werden.
Im Verlauf der weiteren Kontrolle konnte der zunächst beobachtete Gegenstand nicht mehr festgestellt werden; Beschädigungen an Fahrzeugen waren ebenfalls nicht festzustellen.
Zur Klärung der Schuldfähigkeit wurde dem Beschuldigten nach Verbringung auf die Dienststelle eine Blutprobe entnommen, um die Feststellung zu ermöglichen, ob er bei den Widerstandshandlungen unter dem Einfluss berauschender Mittel stand.
Da sich in diesem Zug auch der Eindruck ergab, dass der Mann sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand, wurde er einer psychiatrischen Fachklinik vorgestellt und dort zunächst stationär aufgenommen.
Durch die Widerstandshandlungen wurden die beiden Beamten leicht verletzt. Einer wurde durch einen Tritt ins Gesicht getroffen, sodass er zunächst seinen Dienst beenden musste. Am Folgetag war er dann glücklicherweise wieder dienstfähig.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Nach der Ansprache rannte der Mann jedoch plötzlich davon, konnte allerdings nach kurzer Verfolgung eingeholt und angehalten werden. Auf Grund seines auffälligen Verhaltens sollte dann auch überprüft werden, ob er sich möglicherweise an geparkten Fahrzeugen zu schaffen gemacht hatte. Der Mann sollte zum Schutz der Beamten daher zunächst gefesselt werden, wogegen sich der Mann mit Tritten und Schlägen kräftig wehrte. Ein Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte musste eingeleitet werden.
Im Verlauf der weiteren Kontrolle konnte der zunächst beobachtete Gegenstand nicht mehr festgestellt werden; Beschädigungen an Fahrzeugen waren ebenfalls nicht festzustellen.
Zur Klärung der Schuldfähigkeit wurde dem Beschuldigten nach Verbringung auf die Dienststelle eine Blutprobe entnommen, um die Feststellung zu ermöglichen, ob er bei den Widerstandshandlungen unter dem Einfluss berauschender Mittel stand.
Da sich in diesem Zug auch der Eindruck ergab, dass der Mann sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand, wurde er einer psychiatrischen Fachklinik vorgestellt und dort zunächst stationär aufgenommen.
Durch die Widerstandshandlungen wurden die beiden Beamten leicht verletzt. Einer wurde durch einen Tritt ins Gesicht getroffen, sodass er zunächst seinen Dienst beenden musste. Am Folgetag war er dann glücklicherweise wieder dienstfähig.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Quelle: Rheinland-Pfalz