Verkehrskontrollen
Am Donnerstagmittag (15.01.26) in der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:30 führten Beamtinnen und Beamte der Polizeiinspektion Schifferstadt Geschwindigkeitsmessungen an der Neustadter Straße zwischen Mutterstadt und Dannstadt-Schauernheim durch.
Mutterstadt/Schifferstadt (ots) - Bei den Kontrollen mussten insgesamt neun Autofahrer angehalten und kontrolliert werden, welche zu schnell mit dem Auto fuhren. Ein Autofahrer wurde mit 95 km/h bei erlaubten 70 km/h festgestellt. Diesem droht nun ein Bußgeld in Höhe von 100EUR sowie einem Punkt. Drei weitere Autofahrer mussten ihre Fahrt unterbrechen, da sie während dem Fahren ein Handy bedienten. Diesen droht ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 100EUR sowie einem Punkt.
Am Abend im Zeitraum von 21:30 Uhr bis 23:00 Uhr kontrollierte die Polizei die Verkehrsteilnehmer in der Speyerer Straße.
Ein 34-jähriger Autofahrer wurde aufgrund seines auffälligen Autos angehalten. Im Rahmen der Kontrolle stellte die Polizei an dem Fahrzeug Veränderungen an den Scheinwerfern sowie an den Rädern fest. Der Fahrer konnte hierfür keine notwendige Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. sonstige Nachweise vorweisen. Durch diese Veränderungen bestand der Verdacht für das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Da eine verkehrssichere Weiterfahrt nicht gewährleistet war, wurde dem 34-jährigen lediglich die direkte Fahrt nach Hause gewährt. Erst nachdem sein Auto wieder den Vorschriften entspricht, darf er damit weiterfahren.
Darüber hinaus wurde ein Autofahrer ohne angelegten Sicherheitsgurt festgestellt sowie drei Mängelberichte an Fahrzeugführer ausgestellt.
Am Abend im Zeitraum von 21:30 Uhr bis 23:00 Uhr kontrollierte die Polizei die Verkehrsteilnehmer in der Speyerer Straße.
Ein 34-jähriger Autofahrer wurde aufgrund seines auffälligen Autos angehalten. Im Rahmen der Kontrolle stellte die Polizei an dem Fahrzeug Veränderungen an den Scheinwerfern sowie an den Rädern fest. Der Fahrer konnte hierfür keine notwendige Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. sonstige Nachweise vorweisen. Durch diese Veränderungen bestand der Verdacht für das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Da eine verkehrssichere Weiterfahrt nicht gewährleistet war, wurde dem 34-jährigen lediglich die direkte Fahrt nach Hause gewährt. Erst nachdem sein Auto wieder den Vorschriften entspricht, darf er damit weiterfahren.
Darüber hinaus wurde ein Autofahrer ohne angelegten Sicherheitsgurt festgestellt sowie drei Mängelberichte an Fahrzeugführer ausgestellt.
Quelle: Rheinland-Pfalz