Unfall mit E-Scooter ohne Versicherungsschutz
Am Samstag, 28.03.2026, kam es in der Eisenbahnstraße zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einem E-Scooter.
Böhl-Iggelheim (ots) - Der 16-jährige E-Scooterfahrer fuhr hierbei auf das Heck eines geparkten Autos auf und verursachte Sachschaden im niedrigen vierstelligen Bereich. Verletzt wurde niemand. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme wurde bekannt, dass der E-Scooter nicht über einen gültigen Versicherungsschutz verfügt. Gegen den 16-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Bitte beachten sie in diesem Zusammenhang die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit E-Scootern:
- Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist
nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit
dem E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr
üben.
- Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell
fahren.
- Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen.
Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind
Pflicht. Diese muss zum 01.03. eines jeden Jahres erneuert
werden.
- E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme von
Personen ist daher verboten.
- E-Scooter müssen einen Radweg, einen Schutzstreifen oder einen
Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser vorhanden ist. Ansonsten
müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen
sind tabu!
- Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Benutzung eines
Smartphones verboten.
- Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei
Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
Bitte beachten sie in diesem Zusammenhang die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit E-Scootern:
- Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist
nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit
dem E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr
üben.
- Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell
fahren.
- Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen.
Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind
Pflicht. Diese muss zum 01.03. eines jeden Jahres erneuert
werden.
- E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme von
Personen ist daher verboten.
- E-Scooter müssen einen Radweg, einen Schutzstreifen oder einen
Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser vorhanden ist. Ansonsten
müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen
sind tabu!
- Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Benutzung eines
Smartphones verboten.
- Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei
Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
Quelle: Rheinland-Pfalz