Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort unter Alkoholeinfluss
Am Donnerstagabend, dem 26.02.2026, kam es gegen 23:00 Uhr zu einem Verkehrsunfall in der Meckenheimer Straße.
Rödersheim-Gronau (ots) - Ein 60-jähriger PKW-Fahrer kollidierte beim rückwärts Ausparken mit dem dahinterstehenden PKW. Anschließend fuhr er davon, ohne den Unfallschaden zu regulieren. Zeugen beobachteten den Vorgang und merkten sich das Kennzeichen. Durch eine Streifenwagenbesatzung konnte der Fahrer zuhause angetroffen werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab eine Konzentration von 0,4 Promille.
Dem Herrn wurde daher eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eingeleitet.
Es entstand ein Sachschaden von ca. 1.500 EUR.
Dem Herrn wurde daher eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eingeleitet.
Es entstand ein Sachschaden von ca. 1.500 EUR.
Quelle: Rheinland-Pfalz