Speyer - Vorfahrt genommen - Unfall zwischen Pedelec und E-Scooter
Am Mittwochmittag, gegen 12:40 Uhr fuhr ein 15-Jähriger mit seinem E-Scooter in der Wormser Straße mit einem Sozius (Mitfahrer) auf dem Gehweg entgegen der erlaubten Fahrtrichtung in Richtung St.Guido-Stifts-Platz. An der Einmündung der für Fahrräder in beide Fahrtrichtungen freigegebenen Eurichsgasse fuhr eine 71-jährige Pedelec-Fahrerin ohne auf den Gehweg zu achten in die Wormser Straße ein. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Zweiräder, infolge dessen die 71-Jährige stürzte und sich schwer verletzte. Sie wurde durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht.
Speyer (ots) - In diesem Zusammenhang weißt die Polizei in Bezug auf E-Scooter auf folgendes hin:
- Das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters im
öffentlichen Verkehrsraum ist 14 Jahre
- Innerorts sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen zu
nutzen, sollten diese nicht vorhanden sein, dann ist die Fahrbahn zu
nutzen
- Es darf nur eine Person auf dem E-Scooter fahren
- Analog zur Nutzung anderer Fahrzeuge ist die Nutzung eines
Handys während der Fahrt nicht erlaubt, das Fahren und Alkohol- und
Drogeneinfluss ist untersagt, die Promillegrenzen gelten
entsprechend.
- Das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters im
öffentlichen Verkehrsraum ist 14 Jahre
- Innerorts sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen zu
nutzen, sollten diese nicht vorhanden sein, dann ist die Fahrbahn zu
nutzen
- Es darf nur eine Person auf dem E-Scooter fahren
- Analog zur Nutzung anderer Fahrzeuge ist die Nutzung eines
Handys während der Fahrt nicht erlaubt, das Fahren und Alkohol- und
Drogeneinfluss ist untersagt, die Promillegrenzen gelten
entsprechend.
Quelle: Rheinland-Pfalz