Speyer / Böhl-Iggelheim - Unfall unter Medikamenteneinfluss verursacht - Geschädigte/Zeugen gesucht
Am Dienstag, kurz vor 17 Uhr kam es kurz nach dem Kreisverkehr von der L528 in die Iggelheimer Straße zu einem Auffahrunfall.
Speyer / Böhl-Iggelheim (ots) - Ein 44-jähriger PKW-Fahrer musste kurz nach dem Kreisverkehr verkehrsbedingt anhalten, ein dahinter befindlicher 57-jähriger PKW-Fahrer fuhr auf den PKW des 44-Jährigen auf.
Bei der Unfallaufnahme bemerkten die eingesetzten Polizeibeamten bei dem 57-Jährigen diverse Ausfallerscheinungen. Es ergaben sich Hinweise auf eine Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit durch Medikamente, Hinweise auf den Einfluss von Alkohol oder Medikamenten ergaben sich nicht.
Dem 57-Jährigen wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen.
An den Fahrzeugen entstand geringer Sachschaden.
Durch Zeugen wurde mitgeteilt, dass der 57-Jährige bereits zuvor, auf dem Weg von Böhl-Iggelheim nach Speyer mehrfach seine Fahrspur verlassen und Schlangenlinien gefahren sei.
Die Polizei Speyer bittet Zeugen und Personen, welche durch die Fahrweise gefährdet wurden, sich telefonisch unter der 06232-1370 oder per Mail unter [email protected] zu melden.
Die Polizei weist darauf hin, dass bestimmte Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Viele Arzneimittel - darunter Schmerzmittel, Beruhigungsmittel, Schlafpräparate oder Mittel gegen Allergien - können Reaktionsvermögen, Konzentration und Wahrnehmung deutlich herabsetzen. Bereits geringe Einschränkungen können im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen haben.
Was Verkehrsteilnehmende beachten sollten
- Packungsbeilage lesen: Hinweise wie "Achtung: Dieses
Arzneimittel kann die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen" sind
unbedingt ernst zu nehmen.
- Ärztlichen Rat einholen: Bei Unsicherheiten sollte vor
Fahrtantritt mit Ärztinnen, Ärzten oder Apotheken geklärt
werden, ob das Medikament die Teilnahme am Straßenverkehr
erlaubt.
- Keine Selbstüberschätzung: Auch wenn man sich subjektiv
fahrtüchtig fühlt, können Medikamente unbemerkt die
Reaktionszeit verlängern oder das Urteilsvermögen trüben.
- Alternative Mobilität nutzen: Wer Medikamente einnimmt, die die
Fahrtüchtigkeit beeinflussen, sollte auf öffentliche
Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften oder Taxis ausweichen.
Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss verkehrsbeeinträchtigender Medikamente kann den Tatbestand des §315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllen. Neben empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen drohen der Entzug der Fahrerlaubnis und versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, verantwortungsvoll zu handeln und sich vor Fahrtantritt über mögliche Risiken ihrer Medikamente zu informieren. Jede und jeder kann dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Bei der Unfallaufnahme bemerkten die eingesetzten Polizeibeamten bei dem 57-Jährigen diverse Ausfallerscheinungen. Es ergaben sich Hinweise auf eine Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit durch Medikamente, Hinweise auf den Einfluss von Alkohol oder Medikamenten ergaben sich nicht.
Dem 57-Jährigen wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen.
An den Fahrzeugen entstand geringer Sachschaden.
Durch Zeugen wurde mitgeteilt, dass der 57-Jährige bereits zuvor, auf dem Weg von Böhl-Iggelheim nach Speyer mehrfach seine Fahrspur verlassen und Schlangenlinien gefahren sei.
Die Polizei Speyer bittet Zeugen und Personen, welche durch die Fahrweise gefährdet wurden, sich telefonisch unter der 06232-1370 oder per Mail unter [email protected] zu melden.
Die Polizei weist darauf hin, dass bestimmte Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Viele Arzneimittel - darunter Schmerzmittel, Beruhigungsmittel, Schlafpräparate oder Mittel gegen Allergien - können Reaktionsvermögen, Konzentration und Wahrnehmung deutlich herabsetzen. Bereits geringe Einschränkungen können im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen haben.
Was Verkehrsteilnehmende beachten sollten
- Packungsbeilage lesen: Hinweise wie "Achtung: Dieses
Arzneimittel kann die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen" sind
unbedingt ernst zu nehmen.
- Ärztlichen Rat einholen: Bei Unsicherheiten sollte vor
Fahrtantritt mit Ärztinnen, Ärzten oder Apotheken geklärt
werden, ob das Medikament die Teilnahme am Straßenverkehr
erlaubt.
- Keine Selbstüberschätzung: Auch wenn man sich subjektiv
fahrtüchtig fühlt, können Medikamente unbemerkt die
Reaktionszeit verlängern oder das Urteilsvermögen trüben.
- Alternative Mobilität nutzen: Wer Medikamente einnimmt, die die
Fahrtüchtigkeit beeinflussen, sollte auf öffentliche
Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften oder Taxis ausweichen.
Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss verkehrsbeeinträchtigender Medikamente kann den Tatbestand des §315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllen. Neben empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen drohen der Entzug der Fahrerlaubnis und versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, verantwortungsvoll zu handeln und sich vor Fahrtantritt über mögliche Risiken ihrer Medikamente zu informieren. Jede und jeder kann dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Quelle: Rheinland-Pfalz