E-Scooter ohne Versicherungsschutz
Bereits am ersten Tag der Verkehrssicherheitswoche der Polizeiinspektion Schifferstadt (wir informierten bereits in der vergangenen Woche) mussten im Rahmen von Kontrollen insgesamt sieben E-Scooter ohne aktuellen Versicherungsschutz festgestellt werden.
Schifferstadt/Böhl-Iggelheim (ots) - Bitte beachten sie in diesem Zusammenhang die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit E-Scootern:
- Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist
nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit
dem E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr
üben.
- Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell
fahren.
- Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen.
Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind
Pflicht. Diese muss zum 01.03. eines jeden Jahres erneuert
werden.
- E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme von
Personen ist daher verboten.
- E-Scooter müssen einen Radweg, einen Schutzstreifen oder einen
Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser vorhanden ist. Ansonsten
müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen
sind tabu!
- Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Benutzung eines
Smartphones verboten.
- Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei
Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
Die kontrollierten Fahrer der E-Scooter erwartet nun ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
- Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist
nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit
dem E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr
üben.
- Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell
fahren.
- Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen.
Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind
Pflicht. Diese muss zum 01.03. eines jeden Jahres erneuert
werden.
- E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme von
Personen ist daher verboten.
- E-Scooter müssen einen Radweg, einen Schutzstreifen oder einen
Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser vorhanden ist. Ansonsten
müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen
sind tabu!
- Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Benutzung eines
Smartphones verboten.
- Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei
Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
Die kontrollierten Fahrer der E-Scooter erwartet nun ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Quelle: Rheinland-Pfalz