Dudenhofen - Unfall zwischen LKW und Fahrrad mit verletzter Person
Am Donnerstagabend, gegen 17 Uhr, fuhren eine 79-jährige Fahrradfahrerin und ein 44-jähriger LKW-Fahrer in der Speyerer Straße in Richtung Speyer.
Dudenhofen (ots) - Aufgrund eines im absoluten Halteverbot geparkten PKW mussten der LKW und das Fahrrad nach links ausweichen.
Beim Vorbeifahren an dem geparkte PKW kam es zu einer Berührung zwischen dem LKW und der Radfahrerin, infolge dessen die Frau auf die Motorhaube des geparkten PKW stürzte und sich schwer verletzte.
Sie wurde durch den Rettungsdienst behandelt und in ein Krankenhaus verbracht.
Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden in vierstelliger Höhe.
Gegen den LKW-Fahrer wurde ein Strafverfahren und gegen den PKW-Fahrer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Bei dem Unfall trug die Fahrradfahrerin keinen Helm. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gehören im Straßenverkehr zu den besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern. Anders als PKW- oder LKW-Fahrer verfügen sie über keine Knautsch- oder Schutzzonen und sind bei Kollisionen unmittelbar den auftretenden Kräften ausgesetzt. Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms kann bei Stürzen schwere Kopfverletzungen verhindern oder deren Folgen deutlich mindern. Die Polizei empfiehlt daher dringend, beim Radfahren stets einen korrekt angepassten Helm zu tragen.
Beim Vorbeifahren an dem geparkte PKW kam es zu einer Berührung zwischen dem LKW und der Radfahrerin, infolge dessen die Frau auf die Motorhaube des geparkten PKW stürzte und sich schwer verletzte.
Sie wurde durch den Rettungsdienst behandelt und in ein Krankenhaus verbracht.
Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden in vierstelliger Höhe.
Gegen den LKW-Fahrer wurde ein Strafverfahren und gegen den PKW-Fahrer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Bei dem Unfall trug die Fahrradfahrerin keinen Helm. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gehören im Straßenverkehr zu den besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern. Anders als PKW- oder LKW-Fahrer verfügen sie über keine Knautsch- oder Schutzzonen und sind bei Kollisionen unmittelbar den auftretenden Kräften ausgesetzt. Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms kann bei Stürzen schwere Kopfverletzungen verhindern oder deren Folgen deutlich mindern. Die Polizei empfiehlt daher dringend, beim Radfahren stets einen korrekt angepassten Helm zu tragen.
Quelle: Rheinland-Pfalz