Germersheim - E-Scooter ohne Versicherungsschutz
Im Stadtgebiet Germersheim konnten am gestrigen Tag durch Einsatzkräfte der Polizei insgesamt drei E- Scooter festgestellt werden, an denen kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war.
Germersheim (ots) - Gegen die jeweiligen Fahrzugführer wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Ab dem ersten März sind jährlich neue Versicherungskennzeichen für E-Scooter, Mofas und andere versicherungspflichtige Kleinfahrzeuge erforderlich. Ein Führen des Fahrzeuges ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen stellt eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar.
Präventionstipps der Polizei:
-Versicherung Prüfen! Achten Sie darauf, dass ihr
versicherungspflichtiges Kleinfahrzeug über ein gültiges
Versicherungskennzeichen verfügt!
-Nur eine Person pro E-Scooter! Die Mitnahme einer weiteren Person
ist nicht erlaubt!
-Helm tragen! Das Tragen eines Helmes wird auch Sicherheitsgründen
empfohlen, auch wenn derzeit keine Helmpflicht besteht.
-Radwege benutzen! Sind diese nicht vorhanden, darf die Fahrbahn
benutzt werden. Gehwege sind tabu, sofern Sie nicht ausdrücklich
freigegeben sind.
-Alkohol und Drogen: Fahren unter Alkoholeinfluss kann zu
Strafverfahren und Führerscheinmaßnahmen führen.
-Mindestalter beachten! Das Führen eines E-Scooters ist erst ab 14
Jahren erlaubt!
-Rücksicht! Achten sie auf andere Verkehrsteilnehmer und nehmen
sie gegenseitig Rücksicht.
Ab dem ersten März sind jährlich neue Versicherungskennzeichen für E-Scooter, Mofas und andere versicherungspflichtige Kleinfahrzeuge erforderlich. Ein Führen des Fahrzeuges ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen stellt eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar.
Präventionstipps der Polizei:
-Versicherung Prüfen! Achten Sie darauf, dass ihr
versicherungspflichtiges Kleinfahrzeug über ein gültiges
Versicherungskennzeichen verfügt!
-Nur eine Person pro E-Scooter! Die Mitnahme einer weiteren Person
ist nicht erlaubt!
-Helm tragen! Das Tragen eines Helmes wird auch Sicherheitsgründen
empfohlen, auch wenn derzeit keine Helmpflicht besteht.
-Radwege benutzen! Sind diese nicht vorhanden, darf die Fahrbahn
benutzt werden. Gehwege sind tabu, sofern Sie nicht ausdrücklich
freigegeben sind.
-Alkohol und Drogen: Fahren unter Alkoholeinfluss kann zu
Strafverfahren und Führerscheinmaßnahmen führen.
-Mindestalter beachten! Das Führen eines E-Scooters ist erst ab 14
Jahren erlaubt!
-Rücksicht! Achten sie auf andere Verkehrsteilnehmer und nehmen
sie gegenseitig Rücksicht.
Quelle: Rheinland-Pfalz