Dreimal Alkohol am Steuer
Innerhalb weniger Stunden haben Beamte der Polizeiinspektion Edenkoben drei alkoholisierte Fahrzeugführer aus dem Verkehr gezogen.
Edesheim/Edenkoben (ots) - Am Samstag, 21.02.2026 um 17:45 Uhr wurde ein 71-jähriger Pkw-Führer in Edesheim in der Staatsstraße kontrolliert. Ein Atemalkoholtest ergab 1,18 Promille. Daraufhin wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet, eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Gegen 19:35 Uhr kontrollierten die Beamten einen 67-jährigen Pkw-Führer in der Staatsstraße in Edenkoben. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 0,53 Promille. Bei einem gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest auf der Dienststelle wurden 0,4 Promille festgestellt. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Fahrt konnte von der nüchternen Beifahrerin fortgesetzt werden.
In den frühen Morgenstunden gegen 02:34 Uhr wurde ein 46-jähriger Pkw-Führer in Edesheim angehalten. Starker Atemalkoholgeruch deutete auf Alkoholkonsum hin. Ein Atemalkoholtest ergab 0,82 Promille. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Trunkenheit wurde eingeleitet, die Fahrzeugschlüssel sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.
Die Polizei weist darauf hin, dass Fahren unter Alkoholeinfluss erhebliche Gefahren für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer darstellt und konsequent verfolgt wird.
Gegen 19:35 Uhr kontrollierten die Beamten einen 67-jährigen Pkw-Führer in der Staatsstraße in Edenkoben. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 0,53 Promille. Bei einem gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest auf der Dienststelle wurden 0,4 Promille festgestellt. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Fahrt konnte von der nüchternen Beifahrerin fortgesetzt werden.
In den frühen Morgenstunden gegen 02:34 Uhr wurde ein 46-jähriger Pkw-Führer in Edesheim angehalten. Starker Atemalkoholgeruch deutete auf Alkoholkonsum hin. Ein Atemalkoholtest ergab 0,82 Promille. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Trunkenheit wurde eingeleitet, die Fahrzeugschlüssel sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.
Die Polizei weist darauf hin, dass Fahren unter Alkoholeinfluss erhebliche Gefahren für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer darstellt und konsequent verfolgt wird.
Quelle: Rheinland-Pfalz