B10 - Verstoß gegen das Nachtfahrverbot auf der B10
© Nachtfahrverbot B10
Nachtfahrverbot B10
Kurz nach 4 Uhr wurde heute Morgen auf der B10 in Höhe Birkweiler ein LKW-Fahrer kontrolliert, welcher von Freiburg kam und nach Kaiserlautern weiterfahren wollte.
B10 (ots) - Weil er keine entsprechende Ausnahegenehmigung vorzeigen konnte, musste er wenden und die B10 in Richtung A65 verlassen. Zudem wurde gegen ihn ein Bußgeldverfahren in Höhe von 100 Euro eingeleitet. Zwei weitere LKW-Fahrer konnten einen entsprechenden Nachweis vorlegen, wonach sie berechtigt auf der B10 unterwegs waren.
Zum Schutz der Anlieger vor Lärm gilt auf der B10 zwischen Pirmasens und Landau zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ein Fahrverbot für Lastwagen ab 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen sind Anlieger und Lieferverkehr für die angrenzenden Kommunen und Kreise. Der Streckenabschnitt wird durch den Schwerverkehr zur Nachtzeit genutzt, um den ca. 45 km langen Umweg über die A6 und damit Zeit und Transportkosten einzusparen.
Zum Schutz der Anlieger vor Lärm gilt auf der B10 zwischen Pirmasens und Landau zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ein Fahrverbot für Lastwagen ab 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen sind Anlieger und Lieferverkehr für die angrenzenden Kommunen und Kreise. Der Streckenabschnitt wird durch den Schwerverkehr zur Nachtzeit genutzt, um den ca. 45 km langen Umweg über die A6 und damit Zeit und Transportkosten einzusparen.
Quelle: Rheinland-Pfalz