Jugendschutzkontrollen mittels sog. Testkäufe im Stadtgebiet Andernach
Am 11.03.2026 wurden durch die Polizeiinspektion Andernach, in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und dem Jugendamt der Stadt Andernach, Jugendschutzkontrollen im Rahmen von "Testkäufen" im Stadtgebiet Andernach durchgeführt.
Andernach (ots) - Zielrichtung der Maßnahme war die Überprüfung, ob geltende Jugendschutzbestimmungen hinsichtlich der Erlangung von Alkohol oder Tabakwaren, seitens des Einzelhandels bzw. durch die Gewerbetreibenden eingehalten werden.
Bei den Testkäufern handelte es sich um zwei 13 und 14 Jahre alte Schüler, die nach vorheriger Einholung von Einverständniserklärungen der Eltern und aus eigenem Willen, als Akteure eingesetzt wurden.
Es wurden insgesamt acht Supermarkt-/Lottofilialen im Bereich der Stadt Andernach überprüft. Die Testkäufer betraten die Filialen, nahmen sich alkoholische Getränke aus dem Regal oder fragten an der Kasse nach Tabakwaren / Vapes. In fünf Filialen wurden den Testkäufern keinerlei alkoholische Getränke oder Tabakwaren verkauft. In drei Filialen gelang es den Testkäufern alkoholische Getränke zu erwerben.
Unmittelbar nach den (versuchten) Käufen fanden Gespräche mit den betroffenen Kassierer/innen und Geschäftsführungen statt. Es wurden Verwarnungen ausgesprochen und Lob- oder Tadelbriefe ausgehändigt. Folgekontrollen wurden angekündigt. In Bezug auf die drei "erfolgreichen" Käufe wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen, wegen der Abgabe / des Verkaufs von alkoholischen Getränken an Jugendliche, gefertigt.
Die Polizei weist nochmals und eindringlich darauf hin, dass die Abgabe von jugendgefährdeten Produkten Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz darstellen und im Wiederholungsfall mit empfindlichen Bußgeldern durch die zuständige Verfolgungsbehörde geahndet werden können.
Bei den Testkäufern handelte es sich um zwei 13 und 14 Jahre alte Schüler, die nach vorheriger Einholung von Einverständniserklärungen der Eltern und aus eigenem Willen, als Akteure eingesetzt wurden.
Es wurden insgesamt acht Supermarkt-/Lottofilialen im Bereich der Stadt Andernach überprüft. Die Testkäufer betraten die Filialen, nahmen sich alkoholische Getränke aus dem Regal oder fragten an der Kasse nach Tabakwaren / Vapes. In fünf Filialen wurden den Testkäufern keinerlei alkoholische Getränke oder Tabakwaren verkauft. In drei Filialen gelang es den Testkäufern alkoholische Getränke zu erwerben.
Unmittelbar nach den (versuchten) Käufen fanden Gespräche mit den betroffenen Kassierer/innen und Geschäftsführungen statt. Es wurden Verwarnungen ausgesprochen und Lob- oder Tadelbriefe ausgehändigt. Folgekontrollen wurden angekündigt. In Bezug auf die drei "erfolgreichen" Käufe wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen, wegen der Abgabe / des Verkaufs von alkoholischen Getränken an Jugendliche, gefertigt.
Die Polizei weist nochmals und eindringlich darauf hin, dass die Abgabe von jugendgefährdeten Produkten Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz darstellen und im Wiederholungsfall mit empfindlichen Bußgeldern durch die zuständige Verfolgungsbehörde geahndet werden können.
Quelle: Rheinland-Pfalz