Neues Versicherungsjahr: Polizei stellt erste Verstöße fest
Am Sonntag startete das neue Versicherungsjahr für die Fahrzeuge, die nicht der Zulassungspflicht unterliegen.
Kaiserslautern (ots) - Das sind beispielsweise Mofas, Mopeds oder auch E-Scooter.
Die grünen Versicherungskennzeichen aus dem vergangenen Jahr werden jetzt durch schwarze Kennzeichen abgelöst.
Wer für das kommende Jahr keine neue Versicherung abgeschlossen hat, muss sein Gefährt jetzt also stehenlassen, denn:
Wer ohne Versicherung am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat.
Die Polizei hat am Sonntag im Stadtgebiet bereits erste Verstöße festgestellt. Im Barbarossaring und in der Fruchthallstraße waren ein 25-Jähriger und ein 20-Jähriger mit unversicherten E-Scootern unterwegs. In der Mainzer Straße stoppte eine Streife die Fahrerin eines elektrischen Kabinenrollers. Auch die 22-Jährige konnte keine Versicherung nachweisen. Nach eigenen Angaben wusste sie nicht, dass bereits zum 1. März eine neue Versicherung bestehen muss.
Alle drei erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die Polizei appelliert: Kraftfahrzeuge dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur mit bestehender Haftpflichtversicherung genutzt werden. Überprüfen Sie daher, ob für Ihr Fahrzeug eine gültige Versicherung besteht. Ohne Versicherungsschutz ist die Teilnahme am Straßenverkehr strafbar. |kle
Kontaktdaten für Presseanfragen:
Polizeipräsidium Westpfalz
Polizeidirektion Kaiserslautern
Telefon: 0631 369-10022
E-Mail: [email protected]
Internet: www.polizei.rlp.de/westpfalz
Original-Content von: Polizeidirektion Kaiserslautern, übermittelt durch news aktuell
Die grünen Versicherungskennzeichen aus dem vergangenen Jahr werden jetzt durch schwarze Kennzeichen abgelöst.
Wer für das kommende Jahr keine neue Versicherung abgeschlossen hat, muss sein Gefährt jetzt also stehenlassen, denn:
Wer ohne Versicherung am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat.
Die Polizei hat am Sonntag im Stadtgebiet bereits erste Verstöße festgestellt. Im Barbarossaring und in der Fruchthallstraße waren ein 25-Jähriger und ein 20-Jähriger mit unversicherten E-Scootern unterwegs. In der Mainzer Straße stoppte eine Streife die Fahrerin eines elektrischen Kabinenrollers. Auch die 22-Jährige konnte keine Versicherung nachweisen. Nach eigenen Angaben wusste sie nicht, dass bereits zum 1. März eine neue Versicherung bestehen muss.
Alle drei erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die Polizei appelliert: Kraftfahrzeuge dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur mit bestehender Haftpflichtversicherung genutzt werden. Überprüfen Sie daher, ob für Ihr Fahrzeug eine gültige Versicherung besteht. Ohne Versicherungsschutz ist die Teilnahme am Straßenverkehr strafbar. |kle
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Quelle: Rheinland-Pfalz