Sonderkontrolle von Zweirädern - Verstöße festgestellt
Am Mittwoch- und Donnerstagmorgen (04.03.2026 und 05.03.2026) führten Polizeibeamte im Rahmen des Frühdienstes Schwerpunktkontrollen von Zweirädern durch.
Bad Kreuznach (ots) - Insgesamt wurden 15 Fahrzeuge kontrolliert. Neben mehreren kleineren Verstößen (z.B. Mängel am Fahrzeug), stellten die Beamten bei einem Fahrer eines E-Mofas fest, dass dieser nicht im Besitz der erforderlichen Prüfbescheinigung war.
Darüber hinaus wurden drei E-Scooter festgestellt, für die kein gültiger Versicherungsschutz mehr bestand. Die Fahrer mussten ihr Gefährt nach Hause schieben. Weiterhin wurde gegen die Fahrer Strafverfahren eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge in Deutschland jährlich zum 1. März wechseln. Mit diesem Stichtag verlieren die bisherigen Versicherungskennzeichen automatisch ihre Gültigkeit. Seit dem 01.03.2026 wird ein schwarzes Versicherungskennzeichen benötigt.
Wer sein Fahrzeug nach dem 1. März mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz. Dies stellt eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Zudem kann es im Falle eines Verkehrsunfalls zu erheblichen finanziellen Folgen kommen, da entstandene Schäden unter Umständen selbst getragen werden müssen.
Die Polizei empfiehlt daher allen Haltern entsprechender Fahrzeuge, rechtzeitig für einen gültigen Versicherungsschutz und das neue Versicherungskennzeichen zu sorgen.
Darüber hinaus wurden drei E-Scooter festgestellt, für die kein gültiger Versicherungsschutz mehr bestand. Die Fahrer mussten ihr Gefährt nach Hause schieben. Weiterhin wurde gegen die Fahrer Strafverfahren eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge in Deutschland jährlich zum 1. März wechseln. Mit diesem Stichtag verlieren die bisherigen Versicherungskennzeichen automatisch ihre Gültigkeit. Seit dem 01.03.2026 wird ein schwarzes Versicherungskennzeichen benötigt.
Wer sein Fahrzeug nach dem 1. März mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz. Dies stellt eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Zudem kann es im Falle eines Verkehrsunfalls zu erheblichen finanziellen Folgen kommen, da entstandene Schäden unter Umständen selbst getragen werden müssen.
Die Polizei empfiehlt daher allen Haltern entsprechender Fahrzeuge, rechtzeitig für einen gültigen Versicherungsschutz und das neue Versicherungskennzeichen zu sorgen.
Quelle: Rheinland-Pfalz