Parkplatz blockiert - Geldforderung steigt von 10 auf 30 Euro / Polizei schlichtet Nachbarschaftsdisput
Am 25.01.2026 wurde die Polizei gegen 14:15 Uhr zu einem ungewöhnlichen Nachbarschaftsstreit in einem Wohngebiet in Bad Kreuznach gerufen.
Bad Kreuznach (ots) - Auslöser war ein Parkplatzkonflikt, der sich binnen kurzer Zeit zu einer kleinen Preisverhandlung entwickelte.
Eine 53-jährige Frau teilte den Beamten vor Ort mit, dass sie mit ihrem Pkw kurzzeitig auf einem Parkplatz abgestellt habe, um eine Wohnungsbesichtigung wahrzunehmen. Dabei sei sie davon ausgegangen, dass es sich um eine frei nutzbare Abstellfläche handele - eine eindeutige Kennzeichnung als Privatparkplatz war nach ihren Angaben nicht erkennbar. Dies konnten die Beamten vor Ort ebenso feststellen.
Ein 60-jähriger Anwohner sah dies anders: Er parkte sein Fahrzeug so, dass die 53-Jährige nicht mehr ausparken konnte, und forderte, nach Aussage der Frau, anschließend Geld von ihr. Zunächst seien 10 Euro "Parkgebühr" verlangt worden. Da man sich nicht einigen konnte, erhöhte sich der Betrag kurzerhand auf 30 Euro. Eine Einigung blieb weiterhin außer Reichweite, woraufhin die Polizei verständigt wurde.
Vor Ort konnten beide Parteien angetroffen werden. Eine sachliche Kommunikation gestaltete sich dabei schwierig, da beide Parteien ihren Schwerpunkt eher auf die gegenseitige Diskussion legten als auf das Gespräch mit den eingesetzten Beamten.
Der 60-Jährige wurde durch die Polizei über die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Nötigung in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, sein Fahrzeug wegzufahren. Dieser Aufforderung kam er schließlich - wenn auch widerwillig - nach.
Ein Personalaustausch zur Klärung möglicher zivilrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit dem Falschparken lehnte der Mann am Ende ab.
Von der geforderten Summe blieb somit nichts übrig - dafür jedoch eine Strafanzeige. Eine zukünftige Nachbarschaftsfreundschaft dürfte sich vorerst erledigt haben.
Eine 53-jährige Frau teilte den Beamten vor Ort mit, dass sie mit ihrem Pkw kurzzeitig auf einem Parkplatz abgestellt habe, um eine Wohnungsbesichtigung wahrzunehmen. Dabei sei sie davon ausgegangen, dass es sich um eine frei nutzbare Abstellfläche handele - eine eindeutige Kennzeichnung als Privatparkplatz war nach ihren Angaben nicht erkennbar. Dies konnten die Beamten vor Ort ebenso feststellen.
Ein 60-jähriger Anwohner sah dies anders: Er parkte sein Fahrzeug so, dass die 53-Jährige nicht mehr ausparken konnte, und forderte, nach Aussage der Frau, anschließend Geld von ihr. Zunächst seien 10 Euro "Parkgebühr" verlangt worden. Da man sich nicht einigen konnte, erhöhte sich der Betrag kurzerhand auf 30 Euro. Eine Einigung blieb weiterhin außer Reichweite, woraufhin die Polizei verständigt wurde.
Vor Ort konnten beide Parteien angetroffen werden. Eine sachliche Kommunikation gestaltete sich dabei schwierig, da beide Parteien ihren Schwerpunkt eher auf die gegenseitige Diskussion legten als auf das Gespräch mit den eingesetzten Beamten.
Der 60-Jährige wurde durch die Polizei über die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Nötigung in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, sein Fahrzeug wegzufahren. Dieser Aufforderung kam er schließlich - wenn auch widerwillig - nach.
Ein Personalaustausch zur Klärung möglicher zivilrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit dem Falschparken lehnte der Mann am Ende ab.
Von der geforderten Summe blieb somit nichts übrig - dafür jedoch eine Strafanzeige. Eine zukünftige Nachbarschaftsfreundschaft dürfte sich vorerst erledigt haben.
Quelle: Rheinland-Pfalz