Zugfahrt einer Frau endet in der JVA
Am Morgen des 18. Februar 2026 wurde die Bundespolizei nach Einfahrt der RE 1 im Hauptbahnhof Neustadt an der Weinstraße zur Unterstützung gerufen.
Neustadt an der Weinstraße (ots) - Eine 28-jährige Deutsche hatte zuvor im Zug auf eine Reisende mit einem Turnbeutel eingeschlagen. Die Geschlagene wurde nicht verletzt.
Weiterhin konnte die 28-Jährige keinen gültigen Fahrschein für die Fahrt von Mannheim nach Neustadt an der Weinstraße vorweisen.
Im Rahmen der polizeilichen Kontrolle wurde zudem ein bestehender Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Konstanz aufgrund von Körperverletzung festgestellt. Die Frau wurde dem Richter vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug setzte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Frau in die JVA Rohrbach eingeliefert.
Durch die Bundespolizei wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Erschleichen von Leistungen eingeleitet.
Weiterhin konnte die 28-Jährige keinen gültigen Fahrschein für die Fahrt von Mannheim nach Neustadt an der Weinstraße vorweisen.
Im Rahmen der polizeilichen Kontrolle wurde zudem ein bestehender Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Konstanz aufgrund von Körperverletzung festgestellt. Die Frau wurde dem Richter vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug setzte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Frau in die JVA Rohrbach eingeliefert.
Durch die Bundespolizei wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Erschleichen von Leistungen eingeleitet.
Quelle: Rheinland-Pfalz