Schlafender Fahrgast im Zug mit Haftbefehl festgestellt
Am 11. Januar 2026 gegen 02:15 Uhr schlief ein 43-jähriger Franzose im Hauptbahnhof Neustadt an der Weinstraße in einem Zug, der in die Abstellung gefahren werden sollte.
Neustadt an der Weinstraße (ots) - Da der Mann auf wiederholte Ansprache nicht reagierte, informierte der Triebfahrzeugführer die Bundespolizei.
Im Rahmen der anschließenden Personenkontrolle stellte sich heraus, dass gegen den 43-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Beleidigung vorlag. Die zugrunde liegende Geldstrafe in Höhe von 500 Euro konnte der Mann nicht begleichen.
Er wurde daraufhin festgenommen und zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe für die Dauer von 50 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Frankenthal verbracht.
Im Rahmen der anschließenden Personenkontrolle stellte sich heraus, dass gegen den 43-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Beleidigung vorlag. Die zugrunde liegende Geldstrafe in Höhe von 500 Euro konnte der Mann nicht begleichen.
Er wurde daraufhin festgenommen und zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe für die Dauer von 50 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Frankenthal verbracht.
Quelle: Rheinland-Pfalz