Haftbefehl bei Kontrolle einer pöbelnden Personengruppe vollstreckt
Am 17. März 2026 gegen 20:45 Uhr wurde das Bundespolizeirevier Mainz durch Reisende über eine pöbelnde Personengruppe auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofes Mainz informiert.
Mainz (ots) - Die Beamten begaben sich daraufhin zum Einsatzort und konnten dort eine Gruppe feststellen, die der örtlichen Trinkerszene zuzuordnen ist.
Die angetroffenen Personen wurden einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Bei einem 28-jährigen Polen ergab die Überprüfung seiner Personalien, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen Hausfriedensbruch gegen ihn vorlag. Zudem bestand eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Göttingen wegen Diebstahls.
Da der Mann die verhängte Reststrafe von 300 Euro nicht begleichen konnte, wurde er festgenommen. Im Anschluss erfolgte die Überstellung an die Justizvollzugsanstalt Rohrbach, wo er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen verbüßt.
Die angetroffenen Personen wurden einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Bei einem 28-jährigen Polen ergab die Überprüfung seiner Personalien, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen Hausfriedensbruch gegen ihn vorlag. Zudem bestand eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Göttingen wegen Diebstahls.
Da der Mann die verhängte Reststrafe von 300 Euro nicht begleichen konnte, wurde er festgenommen. Im Anschluss erfolgte die Überstellung an die Justizvollzugsanstalt Rohrbach, wo er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen verbüßt.
Quelle: Rheinland-Pfalz