Schwerte - Polizei führt Verkehrskontrollen zu Drogen- und Tuningverstößen durch
Polizistinnen und Polizisten der Wache Schwerte haben zusammen mit Beamtinnen und Beamten des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Unna am Montag (19.01.2026) im Schwerter Stadtgebiet Verkehrskontrollen zu Drogen- und Tuningdelikten durchgeführt.
Schwerte (ots) - Zwischen 16.00 Uhr und 00.00 Uhr wurden folgende Verkehrsdelikte festgestellt:
- Neun Verwarnungsgelder (unter anderem wegen Überfahrens des
Stoppschilds, Missachtung der Anschnallpflicht und falsches
Abbiegen)
- Zwei Verwarnungsgelder wegen des Verstoßes gegen das
Elektrokleinstfahrzeuggesetz
- Drei Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Missachtung des
Rotlichts und Handyverstöße
- Zwei Sicherstellungen von getunten Fahrzeugen aufgrund
manipulierter Abgasanlagen (ein Pkw war doppelt so laut, ein
anderer Pkw war dreimal so laut unterwegs)
Weitere Auffälligkeiten: zwei Verkehrsteilnehmende wurden während der Kontrolle positiv auf berauschende Mittel und Alkoholkonsum getestet. Ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt. Ihnen droht ein Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Redaktionelle Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Unna
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Nadine Richter
Telefon: 02303-921 1152
E-Mail: [email protected]
https://unna.polizei.nrw
Außerhalb der Bürodienstzeiten:
Kreispolizeibehörde Unna
Leitstelle
Telefon: 02303-921 3535
Fax: 02303-921 3599
E-Mail: [email protected]
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Unna, übermittelt durch news aktuell
- Neun Verwarnungsgelder (unter anderem wegen Überfahrens des
Stoppschilds, Missachtung der Anschnallpflicht und falsches
Abbiegen)
- Zwei Verwarnungsgelder wegen des Verstoßes gegen das
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- Drei Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Missachtung des
Rotlichts und Handyverstöße
- Zwei Sicherstellungen von getunten Fahrzeugen aufgrund
manipulierter Abgasanlagen (ein Pkw war doppelt so laut, ein
anderer Pkw war dreimal so laut unterwegs)
Weitere Auffälligkeiten: zwei Verkehrsteilnehmende wurden während der Kontrolle positiv auf berauschende Mittel und Alkoholkonsum getestet. Ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt. Ihnen droht ein Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen