Bergisch Gladbach - Mini-Fahrerin flüchtet vor der Polizei
Polizisten des Verkehrsdienstes beabsichtigten gestern Mittag (08.04.) einen Pkw der Marke Mini einer anlassbezogenen Verkehrskontrolle zu unterziehen, nachdem die Fahrerin während der Fahrt verbotenerweise ihr Mobiltelefon benutzt hatte.
Bergisch Gladbach (ots) - Die Fahrerin missachtete Anhaltezeichen und versuchte zu flüchten.
Gegen 12:45 Uhr fiel den Beamten der Pkw im Bereich der Straße "Straßen" im Stadtteil Herkenrath auf.
Nachdem den Polizisten aufgefallen war, dass die Fahrerin verbotenerweise während der Fahrt ihr Mobiltelefon benutzt hatte, wurde sie mit optischen Anhaltezeichen aufgefordert, anzuhalten. Sie missachtete die Anhaltezeichen und entfernte sich mit überhöhter Geschwindigkeit von den Beamten.
Anschließend stellte sie den Pkw ab und flüchtete fußläufig über einen Zaun, konnte jedoch im Rahmen der Fahndung durch die Beamten auf einem Grundstück in der Straße "Hecken" gestellt werden.
Nach Ermittlungen vor Ort war die Frau, eine 24-Jährige aus Mülheim an der Ruhr, zur Tatzeit nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Gegen sie wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Verdachts der Durchführung eines verbotenen Kfz-Rennens ermittelt. (ct)
Gegen 12:45 Uhr fiel den Beamten der Pkw im Bereich der Straße "Straßen" im Stadtteil Herkenrath auf.
Nachdem den Polizisten aufgefallen war, dass die Fahrerin verbotenerweise während der Fahrt ihr Mobiltelefon benutzt hatte, wurde sie mit optischen Anhaltezeichen aufgefordert, anzuhalten. Sie missachtete die Anhaltezeichen und entfernte sich mit überhöhter Geschwindigkeit von den Beamten.
Anschließend stellte sie den Pkw ab und flüchtete fußläufig über einen Zaun, konnte jedoch im Rahmen der Fahndung durch die Beamten auf einem Grundstück in der Straße "Hecken" gestellt werden.
Nach Ermittlungen vor Ort war die Frau, eine 24-Jährige aus Mülheim an der Ruhr, zur Tatzeit nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Gegen sie wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Verdachts der Durchführung eines verbotenen Kfz-Rennens ermittelt. (ct)
Quelle: Nordrhein-Westfalen