Beladener Anhänger doppelt so schwer wie zulässig
© Das Gespann wurde aus dem Verkehr gezogen.
Das Gespann wurde aus dem Verkehr gezogen.
Als doppelt so schwer wie zulässig erwies sich ein beladener Anhänger, den die Polizei in Warburg aus dem Verkehr gezogen hat.
Warburg (ots) - Beamten des Verkehrsdienstes in Warburg war am Donnerstag, 12. März, gegen 14 Uhr auf der B7 Richtung Ossendorf ein bulgarischer Ford mit Autoanhänger aufgefallen. Das Gespann fuhr auffällig langsam und war dadurch für einen Rückstau verantwortlich.
Die Kontrolle ergab, dass die Anhängelast des Ford Focus deutlich überschritten war: Der Anhänger mit Ladung brachte rund 2.700 Kilogramm auf die Waage, der Ford hat aber nur eine zulässige Anhängelast von rund 1.200 Kilo. Der beladene Hänger wog also mehr als doppelt so viel wie zulässig. Die Stützlast der Anhängerkupplung des Ford war ebenfalls deutlich überschritten.
Die Weiterfahrt mit Anhänger wurde untersagt. Der 51-jährige bulgarische Fahrer muss mit einem Bußgeld von 380 Euro rechnen.
Die Kontrolle ergab, dass die Anhängelast des Ford Focus deutlich überschritten war: Der Anhänger mit Ladung brachte rund 2.700 Kilogramm auf die Waage, der Ford hat aber nur eine zulässige Anhängelast von rund 1.200 Kilo. Der beladene Hänger wog also mehr als doppelt so viel wie zulässig. Die Stützlast der Anhängerkupplung des Ford war ebenfalls deutlich überschritten.
Die Weiterfahrt mit Anhänger wurde untersagt. Der 51-jährige bulgarische Fahrer muss mit einem Bußgeld von 380 Euro rechnen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen