Verkehrskontrollen in Lierenfeld - Schwerpunkt Alkohol und Drogen - Mehrere Ordnungswidrigkeiten, Strafanzeigen und Blutproben - Verbotenes Messer sichergestellt
Einsatzzeit: Donnerstag, 15. Januar, 11:00 Uhr - 15:30 Uhr Bei Schwerpunktkontrollen (Alkohol und Drogen) in Lierenfeld ahndeten Polizisten der Düsseldorfer Polizei mit Unterstützung von Teilnehmern des Fortbildungsseminars "Drogen im Straßenverkehr" eine Vielzahl an Verkehrsverstößen.
Düsseldorf (ots) - Hierbei standen allerdings nicht nur die Fahrzeugführer im Fokus, die offenbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen.
Hier Auszüge aus dem Einsatzbericht:
Insgesamt kontrollierten die Beamten 89 Fahrzeuge und 105 Personen. Sie stellten sieben Straftaten sowie 45 Ordnungswidrigkeiten fest, darunter unter anderem Fahren ohne Fahrerlaubnis, Ladungssicherungsverstöße und Verstöße gegen die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer. Elf Fahrzeugführer fuhren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, weshalb ihnen Blutproben entnommen wurden.
Ein Verkehrsteilnehmer führte ein verbotenes Springmesser mit sich. Die Beamten stellten dieses sicher und fertigten eine entsprechende Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Drei der kontrollierten Fahrzeuge wiesen technische Veränderungen bzw. technische Mängel auf, weshalb sie zwecks Gutachtenerstellung sichergestellt wurden. Ein weiteres Fahrzeug verfügte über keinen Versicherungsschutz.
Rückfragen bitte (ausschließlich Journalisten) an:
Polizei Düsseldorf
Pressestelle
Telefon: 0211-870 2005
Fax: 0211-870 2008
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Hier Auszüge aus dem Einsatzbericht:
Insgesamt kontrollierten die Beamten 89 Fahrzeuge und 105 Personen. Sie stellten sieben Straftaten sowie 45 Ordnungswidrigkeiten fest, darunter unter anderem Fahren ohne Fahrerlaubnis, Ladungssicherungsverstöße und Verstöße gegen die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer. Elf Fahrzeugführer fuhren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, weshalb ihnen Blutproben entnommen wurden.
Ein Verkehrsteilnehmer führte ein verbotenes Springmesser mit sich. Die Beamten stellten dieses sicher und fertigten eine entsprechende Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Drei der kontrollierten Fahrzeuge wiesen technische Veränderungen bzw. technische Mängel auf, weshalb sie zwecks Gutachtenerstellung sichergestellt wurden. Ein weiteres Fahrzeug verfügte über keinen Versicherungsschutz.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen