Gestohlenes Pedelec geortet und sichergestellt
LR / Bielefeld / Gadderbaum - Ein 49-jähriger Bielefelder stellte am Samstag, 05.04.2026, fest, dass sein Pedelec aus einem Fahrradkäfig im Parkhaus am Bethelplatz gestohlen worden war.
Bielefeld (ots) - Das Fahrrad konnte wenig später geortet und an den Eigentümer zurückgegeben werden.
Nach dem aktuellen Kenntnisstand bemerkte der 49-Jährige gegen 17:50 Uhr den Diebstahl seines Fahrrads aus einem Fahrradkäfig des Parkhauses am Bethelplatz. Unbekannte Täter hatten die Tür des Käfigs beschädigt, sodass das Pedelec hindurchpasste, und entwendeten das Rad.
Dem Geschädigten gelang es anschließend, sein Fahrrad zu orten. Er lotste die eingesetzten Polizeibeamten zu einem Haus, in dessen Hausflur das Pedelec tatsächlich aufgefunden wurde.
In dem Haus trafen die Beamten zudem auf eine Person, die angab, das Fahrrad von einem Freund erhalten zu haben. Angaben zu dessen Identität konnte der Mann nicht machen.
Das Pedelec wurde freiwillig herausgegeben und dem 49-jährigen Eigentümer zurückgegeben.
Rückfragen von Journalisten bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
E-Mail: [email protected]
https://bielefeld.polizei.nrw/
Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
Original-Content von: Polizei Bielefeld, übermittelt durch news aktuell
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Dem Geschädigten gelang es anschließend, sein Fahrrad zu orten. Er lotste die eingesetzten Polizeibeamten zu einem Haus, in dessen Hausflur das Pedelec tatsächlich aufgefunden wurde.
In dem Haus trafen die Beamten zudem auf eine Person, die angab, das Fahrrad von einem Freund erhalten zu haben. Angaben zu dessen Identität konnte der Mann nicht machen.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen