E-Scooter-Fahrerin auf der Jöllenbecker Straße gefährdet
LR / Bielefeld / Mitte - Am Dienstag, 07.04.2026, ist eine 21-jährige Bielefelderin auf der Jöllenbecker Straße von einer 81-jährigen Bielefelderin gefährdet worden.
Bielefeld (ots) - Nach dem aktuellen Kenntnisstand war die 21-Jährige gegen 15:35 Uhr mit einem Leih-E-Scooter auf der Jöllenbecker Straße unterwegs. Aufgrund einer Baustelle wich sie auf den Gehweg aus. Als sie dort an der Seniorin vorbeifahren wollte, streckte diese augenscheinlich aus Missfallen unvermittelt ihren Arm aus.
Die 21-Jährige sprang aufgrund der plötzlichen Bewegung von dem Elektrokleinstfahrzeug ab und verhinderte dadurch einen Sturz. Der E-Scooter fiel zu Boden und wurde beschädigt.
Die Polizei Bielefeld weist darauf hin, dass Gefährdungen im Straßenverkehr keine angemessene Reaktion auf mögliches Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer sind. Wer andere durch impulsive Handlungen in Gefahr bringt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. In solchen Situationen sollte besonnen gehandelt und gegebenenfalls die Polizei verständigt werden.
Zugleich erinnert die Polizei daran, dass E-Scooter grundsätzlich auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen zu nutzen sind. Sofern solche Verkehrsflächen nicht vorhanden oder nicht nutzbar sind, ist besondere Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer erforderlich.
Rückfragen von Journalisten bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
E-Mail: [email protected]
https://bielefeld.polizei.nrw/
Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
Original-Content von: Polizei Bielefeld, übermittelt durch news aktuell
Die 21-Jährige sprang aufgrund der plötzlichen Bewegung von dem Elektrokleinstfahrzeug ab und verhinderte dadurch einen Sturz. Der E-Scooter fiel zu Boden und wurde beschädigt.
Die Polizei Bielefeld weist darauf hin, dass Gefährdungen im Straßenverkehr keine angemessene Reaktion auf mögliches Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer sind. Wer andere durch impulsive Handlungen in Gefahr bringt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. In solchen Situationen sollte besonnen gehandelt und gegebenenfalls die Polizei verständigt werden.
Zugleich erinnert die Polizei daran, dass E-Scooter grundsätzlich auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen zu nutzen sind. Sofern solche Verkehrsflächen nicht vorhanden oder nicht nutzbar sind, ist besondere Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer erforderlich.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen