Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen
Polizei und Staatsanwaltschaft führen umfangreiche Einsatzmaßnahmen durch Im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens führen die Staats-anwaltschaft Düsseldorf und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen seit den frühen Morgenstunden umfangreiche Einsatzmaßnahmen durch.
Düsseldorf (ots) - Diese richten sich gegen mehrere Beschuldigte im Zusammenhang mit dem Verdacht von Straftaten aus dem Bereich der Wirtschafts- und Finanzkriminalität.
Die Maßnahmen umfassen unter anderem Durchsuchungen und werden aktuell u. a. durch Kräfte des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Die Ermittlungen werden durch die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkrimina-lität (ZeFin NRW) bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geführt.
Zwei Beschuldigte konnten aufgrund bestehender Haftbefehle festge-nommen werden. Aus ermittlungstaktischen Gründen können zum jetzigen Zeitpunkt keine weitergehenden Angaben gemacht werden, ins-besondere nicht zu den konkreten Tatvorwürfen, zur Anzahl der Maßnahmen oder zu sichergestellten Gegenständen.
Eine weitergehende Information der Öffentlichkeit ist vorgesehen, so-bald dies ohne Gefährdung der laufenden Maßnahmen möglich ist.
Die Maßnahmen umfassen unter anderem Durchsuchungen und werden aktuell u. a. durch Kräfte des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Die Ermittlungen werden durch die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkrimina-lität (ZeFin NRW) bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geführt.
Zwei Beschuldigte konnten aufgrund bestehender Haftbefehle festge-nommen werden. Aus ermittlungstaktischen Gründen können zum jetzigen Zeitpunkt keine weitergehenden Angaben gemacht werden, ins-besondere nicht zu den konkreten Tatvorwürfen, zur Anzahl der Maßnahmen oder zu sichergestellten Gegenständen.
Eine weitergehende Information der Öffentlichkeit ist vorgesehen, so-bald dies ohne Gefährdung der laufenden Maßnahmen möglich ist.
Quelle: Nordrhein-Westfalen