Zoll überprüft das Baugewerbe - Bundesweite Schwerpunktprüfung - Über 50 Ermittlungsverfahren in Duisburg, Essen und im Kreis Wesel
© Quelle: Hauptzollamt Duisburg, Archivbild
Quelle: Hauptzollamt Duisburg, Archivbild
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am 11.03.2026 eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch.
Duisburg; Essen; Kreis Wesel (ots) - In Duisburg, Essen und im Kreis Wesel waren über 50 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Duisburg auf über 15 Baustellen unterwegs, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Bei den Prüfungen wurden über 120 Personen auf den Baustellen befragt.
Bereits vor Ort wurden über 50 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei handelt es sich um 18 Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts oder des Verdachts des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, und 35 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitsgenehmigung und des Verdachts von Meldepflichtverstößen.
Nach bisherigen Erkenntnissen ergaben sich darüber hinaus in 56 weiteren Fällen konkrete Hinweise auf mögliche Verstöße, die nun anschließend umfangreiche Nachprüfungen nach sich ziehen. Diesen Hinweisen geht die FKS des Zolls nun weiter nach.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich flächendeckend zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Bereits vor Ort wurden über 50 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei handelt es sich um 18 Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts oder des Verdachts des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, und 35 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitsgenehmigung und des Verdachts von Meldepflichtverstößen.
Nach bisherigen Erkenntnissen ergaben sich darüber hinaus in 56 weiteren Fällen konkrete Hinweise auf mögliche Verstöße, die nun anschließend umfangreiche Nachprüfungen nach sich ziehen. Diesen Hinweisen geht die FKS des Zolls nun weiter nach.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich flächendeckend zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Quelle: Nordrhein-Westfalen