Gemeinsame Kontrollen auf dem Flohmarkt / Zoll stellt knapp 1.200 unversteuerte nicht verkehrsfähige Vapes sicher
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Am 21.03.2026 überprüften Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit der Polizei Dortmund die angebotenen Waren auf einem Flohmarkt in Dortmund.
Dortmund (ots) - Bei drei Ständen wurden die Zöllner fündig: Sie konnten insgesamt 1.174 Stück nicht verkehrsfähige Einweg-E-Zigaretten mit einer Gesamtmenge von 19,145 Liter unversteuertem Liquid sicherstellen. Der festgestellte Steuerschaden liegt bei 6.126,40 Euro.
Gegen die Standbetreiber wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei und Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz eingeleitet.
Zusatzinformation:
Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids.
Der aktuelle Steuersatz für Substitute liegt bei 0,32 Euro pro Milliliter.
Gemäß § 14 Tabakerzeugnisgesetz dürfen Einweg-E-Zigaretten nur mit einem Inhalt von höchstens zwei Millilitern (maximal 800 Züge) in den Verkehr gebracht werden.
Gegen die Standbetreiber wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei und Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz eingeleitet.
Zusatzinformation:
Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids.
Der aktuelle Steuersatz für Substitute liegt bei 0,32 Euro pro Milliliter.
Gemäß § 14 Tabakerzeugnisgesetz dürfen Einweg-E-Zigaretten nur mit einem Inhalt von höchstens zwei Millilitern (maximal 800 Züge) in den Verkehr gebracht werden.
Quelle: Nordrhein-Westfalen