Festnahmen bei Kontrolle in Nagelstudio / Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
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Am 16.03.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises die Arbeitnehmer in einem Fingernagelstudio in Kamen.
Kamen (ots) - Im Nagelstudio wurden eine vietnamesische Staatsangehörige im Alter von 25 Jahren und ein vietnamesischer Staatsangehöriger im Alter von 28 Jahren angetroffen, die sich mit keinerlei Ausweisdokumenten gegenüber den Beamten legitimieren konnten.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Da beide Personen nicht im Besitz eines solchen waren, mussten sie die Arbeiten an den Kunden unverzüglich einstellen. Im Rahmen der Identitätsfeststellung konnte der Mann anhand seiner Fingerabdrücke zweifelsfrei identifiziert werden. Er war bereits durch eine Ausländerbehörde des Landes Brandenburg zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Beide Personen wurden nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen.
Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurden sie an die zuständige Ausländerbehörde übergeben. Diese entscheidet über den weiteren Verbleib im Bundesgebiet.
Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Da beide Personen nicht im Besitz eines solchen waren, mussten sie die Arbeiten an den Kunden unverzüglich einstellen. Im Rahmen der Identitätsfeststellung konnte der Mann anhand seiner Fingerabdrücke zweifelsfrei identifiziert werden. Er war bereits durch eine Ausländerbehörde des Landes Brandenburg zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Beide Personen wurden nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen.
Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurden sie an die zuständige Ausländerbehörde übergeben. Diese entscheidet über den weiteren Verbleib im Bundesgebiet.
Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
Quelle: Nordrhein-Westfalen