Über 9.000 Euro im Rucksack: Bundespolizei bringt verlorenes Gepäck am Flughafen Köln/Bonn zum Besitzer zurück
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Köln/Bonn, 9. Januar 2026 Am Nachmittag des 9.
Flughafen Köln/Bonn (ots) - Januar 2026 fanden Einsatzkräfte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn einen herrenlosen Rucksack. Aufgrund der unklaren Eigentumsverhältnisse leiteten die Beamtinnen und Beamten umgehend die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen ein.
Bei der Überprüfung des Rucksacks stellten die Einsatzkräfte neben persönlichen Dokumenten und einem Mobiltelefon auch Bargeld in Höhe von über 9.000 Euro fest. Um den Eigentümer zu ermitteln, wurden weitere Maßnahmen eingeleitet. Eine Videoauswertung lieferte Hinweise auf eine männliche Person, woraufhin Fahndungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich des Flughafens aufgenommen wurden.
Ein zunächst durchgeführter Ausruf blieb ohne Erfolg. Trotz eines gebuchten Fluges konnte der gesuchte Mann kurze Zeit später im Terminalbereich angetroffen werden. Es handelte sich um einen 68-jährigen italienischen Staatsangehörigen. Zur Klärung des Sachverhalts wurde er zur Dienststelle der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn gebracht.
Im weiteren Verlauf konnte der Rucksack samt Bargeld und Wertgegenständen eindeutig dem rechtmäßigen Besitzer zugeordnet werden. Dieser verließ die Dienststelle später gemeinsam mit einem Angehörigen.
Bei der Überprüfung des Rucksacks stellten die Einsatzkräfte neben persönlichen Dokumenten und einem Mobiltelefon auch Bargeld in Höhe von über 9.000 Euro fest. Um den Eigentümer zu ermitteln, wurden weitere Maßnahmen eingeleitet. Eine Videoauswertung lieferte Hinweise auf eine männliche Person, woraufhin Fahndungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich des Flughafens aufgenommen wurden.
Ein zunächst durchgeführter Ausruf blieb ohne Erfolg. Trotz eines gebuchten Fluges konnte der gesuchte Mann kurze Zeit später im Terminalbereich angetroffen werden. Es handelte sich um einen 68-jährigen italienischen Staatsangehörigen. Zur Klärung des Sachverhalts wurde er zur Dienststelle der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn gebracht.
Im weiteren Verlauf konnte der Rucksack samt Bargeld und Wertgegenständen eindeutig dem rechtmäßigen Besitzer zugeordnet werden. Dieser verließ die Dienststelle später gemeinsam mit einem Angehörigen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen