Schlagring im Handgepäck: Bundespolizei stoppt 18-Jährigen am Flughafen Köln/Bonn
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Köln/Bonn, 28. März 2026
Flughafen Köln/Bonn (ots) - In den frühen Morgenstunden hat die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn bei einer Luftsicherheitskontrolle einen verbotenen Gegenstand im Handgepäck eines Reisenden entdeckt.
Ein 18-jähriger deutscher Staatsangehöriger wurde durch die Luftsicherheitskontrolle überprüft, nachdem eine Monitorkraft bei der Gepäckkontrolle einen verdächtigen Gegenstand festgestellt hatte. Bei der anschließenden Nachkontrolle durch die Bundespolizei bestätigte sich der Verdacht: Im Handgepäck des Mannes befand sich ein Schlagring.
Schlagringe zählen zu den verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz. Gegen den 18-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Darüber hinaus besteht der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz.
Die Bundespolizei stellte den Schlagring als Beweismittel sicher und verbrachte den Mann zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde er entlassen.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass bereits der Besitz und das Mitführen von verbotenen Gegenständen strafbar ist und bei Kontrollen im Luftverkehr konsequent verfolgt wird.
Ein 18-jähriger deutscher Staatsangehöriger wurde durch die Luftsicherheitskontrolle überprüft, nachdem eine Monitorkraft bei der Gepäckkontrolle einen verdächtigen Gegenstand festgestellt hatte. Bei der anschließenden Nachkontrolle durch die Bundespolizei bestätigte sich der Verdacht: Im Handgepäck des Mannes befand sich ein Schlagring.
Schlagringe zählen zu den verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz. Gegen den 18-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Darüber hinaus besteht der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz.
Die Bundespolizei stellte den Schlagring als Beweismittel sicher und verbrachte den Mann zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde er entlassen.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass bereits der Besitz und das Mitführen von verbotenen Gegenständen strafbar ist und bei Kontrollen im Luftverkehr konsequent verfolgt wird.
Quelle: Nordrhein-Westfalen