Bundespolizei: Patrone im Gepäck bringt doppeltes Pech - Reise endet in der JVA
© Bild Bundespolizei
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Köln/Bonn - Eine Kontrolle der Bundespolizei in der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn wurde am Samstag (17.01.2026) für einen 55-jährigen türkischen Reisenden gleich in zweifacher Hinsicht zum Verhängnis.
Flughafen Köln/Bonn (ots) - Der Mann war auf dem Weg zu seinem Abflug in die Türkei.
Nachdem im Gepäck des Reisenden eine Patrone festgestellt worden war, stellten die eingesetzten Beamten bei der Durchsuchung eine scharfe 9-mm-Patrone sicher. Eine Berechtigung zum Besitz der Munition konnte der 55-jährige nicht vorweisen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Besitzes von Munition eingeleitet sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Mitführens verbotener Gegenstände gefertigt.
Das zweite "Pech" für den Betroffenen folgte im Rahmen der polizeilichen Überprüfung: Erst durch die Kontrolle wurde bekannt, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestand. Ohne die Auffälligkeit bei der Sicherheitskontrolle wäre dieser vermutlich unentdeckt geblieben.
Da der Mann den geforderten Geldbetrag nicht aufbringen konnte, wurde er festgenommen und nach Abschluss aller Maßnahmen einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.
Anstelle seines geplanten Fluges führte seine Reise somit direkt ins Gefängnis.
Nachdem im Gepäck des Reisenden eine Patrone festgestellt worden war, stellten die eingesetzten Beamten bei der Durchsuchung eine scharfe 9-mm-Patrone sicher. Eine Berechtigung zum Besitz der Munition konnte der 55-jährige nicht vorweisen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Besitzes von Munition eingeleitet sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Mitführens verbotener Gegenstände gefertigt.
Das zweite "Pech" für den Betroffenen folgte im Rahmen der polizeilichen Überprüfung: Erst durch die Kontrolle wurde bekannt, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestand. Ohne die Auffälligkeit bei der Sicherheitskontrolle wäre dieser vermutlich unentdeckt geblieben.
Da der Mann den geforderten Geldbetrag nicht aufbringen konnte, wurde er festgenommen und nach Abschluss aller Maßnahmen einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.
Anstelle seines geplanten Fluges führte seine Reise somit direkt ins Gefängnis.
Quelle: Nordrhein-Westfalen