Auseinandersetzung im Essener Hauptbahnhof - Bundespolizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung
In der Toilettenanlage des Hauptbahnhofs kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen.
Essen (ots) - Dabei wurde ein Mann angegriffen. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein.
Am 2. Mai gegen 19:50 Uhr wurde die Bundespolizei über die Auseinandersetzung informiert. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf zwei Mitarbeiter der Toilettenanlage, einen 57-jährigen deutschen Staatsbürger aus Duisburg sowie eine 57-jährige deutsche Staatsangehörige aus Essen, sowie auf den 29-jährigen Geschädigten.
Ersten Erkenntnissen zufolge kam es im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung zu einer körperlichen Eskalation. Die beiden Tatverdächtigen sollen den 29-jährigen syrischen Staatsbürger aus Essen zunächst geschubst haben. Im weiteren Verlauf soll der 57-Jährige den Mann mit einem Wischmopp geschlagen haben.
Die Bundespolizisten belehrten die Beteiligten und stellten die Personalien fest. Äußerlich erkennbare Verletzungen konnten bei dem Essener nicht festgestellt werden. Er gab zudem an, keine ärztliche Behandlung zu benötigen.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden die Beteiligten vor Ort entlassen.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.
Am 2. Mai gegen 19:50 Uhr wurde die Bundespolizei über die Auseinandersetzung informiert. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf zwei Mitarbeiter der Toilettenanlage, einen 57-jährigen deutschen Staatsbürger aus Duisburg sowie eine 57-jährige deutsche Staatsangehörige aus Essen, sowie auf den 29-jährigen Geschädigten.
Ersten Erkenntnissen zufolge kam es im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung zu einer körperlichen Eskalation. Die beiden Tatverdächtigen sollen den 29-jährigen syrischen Staatsbürger aus Essen zunächst geschubst haben. Im weiteren Verlauf soll der 57-Jährige den Mann mit einem Wischmopp geschlagen haben.
Die Bundespolizisten belehrten die Beteiligten und stellten die Personalien fest. Äußerlich erkennbare Verletzungen konnten bei dem Essener nicht festgestellt werden. Er gab zudem an, keine ärztliche Behandlung zu benötigen.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden die Beteiligten vor Ort entlassen.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.
Quelle: Nordrhein-Westfalen