Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Einbeck - Kreiensen: Am Mittwochabend, den 11.03.2026, wurde durch die Polizei Bad Gandersheim eine Person festgestellt, die mit einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) unterwegs gewesen ist, bei dem ein altes Versicherungskennzeichen angebracht war.
Bad Gandersheim (ots) - Die gültige Versicherung bestand somit nicht.
Aus diesem Grund wurde dem Führer die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet. (lf)
Aus diesem Grund wurde dem Führer die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet. (lf)
Quelle: Niedersachsen