(69/2026) Trotz wiederholter Kontrollen: Illegaler Vape-Verkauf geht weiter, Polizei und Zoll ahnden erneut Verstöße bei behördenübergreifender Kiosk- und Tabakwarengeschäfte-Kontrolle in Göttingen
Göttingen, Innenstadt Montag, 9. März 2026 GÖTTINGEN (jk) - Auch wiederholte Überprüfungen und eingeleitete Verfahren können manche Betreiber von Kiosken und Tabakwarengeschäften in Göttingen offenbar nicht vom gezielten Verkauf illegaler Vapes an Minderjährige und weiteren verbotenen Handlungen abschrecken.
Göttingen (ots) - Bei einer erneuten behördenübergreifenden Kontrolle haben Experten und Ermittler von Zoll und Polizei am Montag (09.03.26) in der Göttinger Innenstadt wieder eine große Zahl illegaler Vapes beschlagnahmt sowie mehrere Strafverfahren aufgrund unterschiedlicher Rechtsverstöße eingeleitet. Lediglich ein Kiosk war komplett ohne Beanstandungen.
Sieben Geschäfte überprüft
Insgesamt sieben Kioske und Tabakwarenläden wurden am Montag inspiziert. Einige der überprüften Ladengeschäfte hatten im Vorfeld in den sozialen Medien mit nicht verkaufsfähigen THC-Vapes geworben. Ein Vorgehen, das den Ermittlern nicht entging und die unbedingte Notwendigkeit und Fortführung der geplanten Maßnahmen noch zusätzlich bestätigte.
Die Veräußerung sog. Vapes an Minderjährige ist kein Kavaliersdelikt und stellt eine Straftat nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz dar. Bereits bei zurückliegenden Verbundkontrollen waren gleichgelagerte Verstöße festgestellt worden.
Die Bilanz in Zahlen
Neben insgesamt 113 verbotenen THC-Vapes, 44 weiteren, nicht verkaufsfähigen Vapes und 146 Snus (sog. "Nicotine Pouches") beschlagnahmten Hauptzollamt und Polizei am Montag ein Kilo Shisha-Pfeifentabak ohne Steuerbanderole, zehn sog. "E-Liquid" (für Vapes) -ebenfalls ohne Steuerbanderole- sowie eine Schreckschusswaffe mit PTB-Zeichen, für die der Besitzer keinen kleinen Waffenschein vorlegen konnte.
Eingeleitete Ermittlungsverfahren
Im Zusammenhang mit den festgestellten Funden wurden vier strafrechtliche Ermittlungsverfahren nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, drei Straftaten nach dem Lebensmittelrecht, ein Verfahren nach der Abgabenordnung und dem Tabaksteuergesetz (gewerbsmäßige Steuerhehlerei) sowie ein weiteres wegen des Führens der Schreckschusswaffe nach dem Waffengesetz eingeleitet. Die Ermittlungen zu allen Verfahren dauern an.
Kontrollen führten bereits zu Geschäftsschließungen
Die durchgeplanten, behördenübergreifenden Aktionen von Zoll, Stadt und Polizei hatten im letzten Jahr bereits Geschäftsschließungen durch die Stadt Göttingen zur Folge (siehe Pressemitteilung Stadt Göttingen unter https://www.goettingen.de/portal/meldungen/erneut-gesetzesverstoesse-gerade-eroeffneter-vape-shop-muss-wieder-schliessen-900004610-25480.html). Seitdem wurden die gemeinsamen Kontrollen intensiv fortgesetzt.
Ein 22-Jähriger verkaufte auch nach den Maßnahmen mehrfach gezielt Vapes an Minderjährige, sodass ihm schließlich ein mehrmonatiges Aufenthaltsverbot für die Stadt Göttingen durch die Polizei Göttingen ausgesprochen wurde.
Behörden bleiben gemeinsam am Ball
Das gemeinsame Handeln unterstreicht das hartnäckige Bestreben aller beteiligten Behörden, dem illegalen Verkauf von Vapes und anderen Produkten sowie auch den damit verbundenen Gesetzesverstößen langfristig ein Ende zu setzen.
Seit Bekanntwerden der Tatsache, dass u. a. diverse Tabakläden in der Göttinger Innenstadt verbotenerweise Tabakwaren und Zubehör an Minderjährige verkaufen, haben die beteiligten Ermittlungsbehörden mehrere gemeinsame Schwerpunktaktionen initiiert und durchgeführt, um u. a. Verstöße gegen das Jugend- und Steuerrecht aufzudecken (siehe auch https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/6067986). Hier wurden jeweils mehrere Strafverfahren eingeleitet und entsprechende Vapes beschlagnahmt.
Weitere Kontrollen werden folgen.
Sieben Geschäfte überprüft
Insgesamt sieben Kioske und Tabakwarenläden wurden am Montag inspiziert. Einige der überprüften Ladengeschäfte hatten im Vorfeld in den sozialen Medien mit nicht verkaufsfähigen THC-Vapes geworben. Ein Vorgehen, das den Ermittlern nicht entging und die unbedingte Notwendigkeit und Fortführung der geplanten Maßnahmen noch zusätzlich bestätigte.
Die Veräußerung sog. Vapes an Minderjährige ist kein Kavaliersdelikt und stellt eine Straftat nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz dar. Bereits bei zurückliegenden Verbundkontrollen waren gleichgelagerte Verstöße festgestellt worden.
Die Bilanz in Zahlen
Neben insgesamt 113 verbotenen THC-Vapes, 44 weiteren, nicht verkaufsfähigen Vapes und 146 Snus (sog. "Nicotine Pouches") beschlagnahmten Hauptzollamt und Polizei am Montag ein Kilo Shisha-Pfeifentabak ohne Steuerbanderole, zehn sog. "E-Liquid" (für Vapes) -ebenfalls ohne Steuerbanderole- sowie eine Schreckschusswaffe mit PTB-Zeichen, für die der Besitzer keinen kleinen Waffenschein vorlegen konnte.
Eingeleitete Ermittlungsverfahren
Im Zusammenhang mit den festgestellten Funden wurden vier strafrechtliche Ermittlungsverfahren nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, drei Straftaten nach dem Lebensmittelrecht, ein Verfahren nach der Abgabenordnung und dem Tabaksteuergesetz (gewerbsmäßige Steuerhehlerei) sowie ein weiteres wegen des Führens der Schreckschusswaffe nach dem Waffengesetz eingeleitet. Die Ermittlungen zu allen Verfahren dauern an.
Kontrollen führten bereits zu Geschäftsschließungen
Die durchgeplanten, behördenübergreifenden Aktionen von Zoll, Stadt und Polizei hatten im letzten Jahr bereits Geschäftsschließungen durch die Stadt Göttingen zur Folge (siehe Pressemitteilung Stadt Göttingen unter https://www.goettingen.de/portal/meldungen/erneut-gesetzesverstoesse-gerade-eroeffneter-vape-shop-muss-wieder-schliessen-900004610-25480.html). Seitdem wurden die gemeinsamen Kontrollen intensiv fortgesetzt.
Ein 22-Jähriger verkaufte auch nach den Maßnahmen mehrfach gezielt Vapes an Minderjährige, sodass ihm schließlich ein mehrmonatiges Aufenthaltsverbot für die Stadt Göttingen durch die Polizei Göttingen ausgesprochen wurde.
Behörden bleiben gemeinsam am Ball
Das gemeinsame Handeln unterstreicht das hartnäckige Bestreben aller beteiligten Behörden, dem illegalen Verkauf von Vapes und anderen Produkten sowie auch den damit verbundenen Gesetzesverstößen langfristig ein Ende zu setzen.
Seit Bekanntwerden der Tatsache, dass u. a. diverse Tabakläden in der Göttinger Innenstadt verbotenerweise Tabakwaren und Zubehör an Minderjährige verkaufen, haben die beteiligten Ermittlungsbehörden mehrere gemeinsame Schwerpunktaktionen initiiert und durchgeführt, um u. a. Verstöße gegen das Jugend- und Steuerrecht aufzudecken (siehe auch https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/6067986). Hier wurden jeweils mehrere Strafverfahren eingeleitet und entsprechende Vapes beschlagnahmt.
Weitere Kontrollen werden folgen.
Quelle: Niedersachsen