Mann schlägt Ex-Freundin erneut am Bahnhof - Polizei nimmt mehrfachen Angreifer fest
© Symbolfoto Festnahme / Foto: Bundespolizei
Symbolfoto Festnahme / Foto: Bundespolizei
Zum wiederholten Mal schlägt ein Mann seine Expartnerin Donnerstagnacht im Bahnhof Oldenburg.
Oldenburg (ots) - Zudem widersetzte er sich gegen die eingesetzten Bundespolizisten.
Nach bisherigen Erkenntnissen beobachtete ein Zeuge wie der 31-jährige Pole mehrfach auf seine 42-jährige Ex-Freundin einschlug und meldete dies umgehend über den Notruf. Daraufhin konnten Bundespolizisten den Mann Bahnhofsbereich antreffen.
Nach einer ersten Festnahme und anschließender Entlassung unter Auflagen griff der Mann die Frau erneut an. Er konnte von den eingesetzten Beamten gestellt werden. Während der Maßnahme sperrte sich der Pole aktiv gegen die Maßnahmen. Zudem versuchte ein Unbeteiligter, die Fixierung des Täters zu verhindern und störte die polizeilichen Handlungen ebenfalls.
Zur Unterstützung wurde die Landespolizei hinzugezogen, sodass der Mann erneut der Wache zugeführt und für kurze Zeit in Gewahrsam genommen werden konnte. Nun erwarten dem Mann Verfahren wegen mehrfacher Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Nach bisherigen Erkenntnissen beobachtete ein Zeuge wie der 31-jährige Pole mehrfach auf seine 42-jährige Ex-Freundin einschlug und meldete dies umgehend über den Notruf. Daraufhin konnten Bundespolizisten den Mann Bahnhofsbereich antreffen.
Nach einer ersten Festnahme und anschließender Entlassung unter Auflagen griff der Mann die Frau erneut an. Er konnte von den eingesetzten Beamten gestellt werden. Während der Maßnahme sperrte sich der Pole aktiv gegen die Maßnahmen. Zudem versuchte ein Unbeteiligter, die Fixierung des Täters zu verhindern und störte die polizeilichen Handlungen ebenfalls.
Zur Unterstützung wurde die Landespolizei hinzugezogen, sodass der Mann erneut der Wache zugeführt und für kurze Zeit in Gewahrsam genommen werden konnte. Nun erwarten dem Mann Verfahren wegen mehrfacher Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Quelle: Niedersachsen