Fahren ohne Versicherungsschutz / Verdacht des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss
Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle in der Waldstraße in Eggesin wurde am 28.02.2026 festgestellt, dass ein 46-jähriger Fahrzeugführer einen Elektroroller ohne gültigen Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum führte.
Eggesin (LK VG) (ots) - Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Während der Kontrolle ergaben sich zudem Anhaltspunkte dafür, dass der 46-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Zur weiteren Beweissicherung wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und in einem Krankenhaus durchgeführt. Entsprechende Ermittlungen wurden eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zum 01.03. eines jeden Jahres neue Versicherungskennzeichen für versicherungspflichtige Kleinstfahrzeuge und Kleinkrafträder erforderlich sind. Dies betrifft unter anderem Elektroroller, Mofas und Mopeds. Fahrzeuge mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen verfügen ab diesem Zeitpunkt über keinen gültigen Versicherungsschutz mehr.
Während der Kontrolle ergaben sich zudem Anhaltspunkte dafür, dass der 46-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Zur weiteren Beweissicherung wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und in einem Krankenhaus durchgeführt. Entsprechende Ermittlungen wurden eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zum 01.03. eines jeden Jahres neue Versicherungskennzeichen für versicherungspflichtige Kleinstfahrzeuge und Kleinkrafträder erforderlich sind. Dies betrifft unter anderem Elektroroller, Mofas und Mopeds. Fahrzeuge mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen verfügen ab diesem Zeitpunkt über keinen gültigen Versicherungsschutz mehr.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern