Zwei Festnahmen nach Mitternacht
Heute, in den frühen Morgenstunden, wurden in Pomellen bereits zwei Haftbefehle vollstreckt.
Pomellen (ots) - Ein 38- jähriger Pole wurden gegen 00:45 Uhr als Mitreisender in einem PKW mit
polnischer Zulassung angehalten und kontrolliert.
Zur Kontrolle legte der Mann seine gültige polnische ID Karte vor.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Lübeck zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Trunkenheit im Verkehr.
Die Geldstrafe betrug 525,00 EUR. Des Weiteren waren noch Verfahrenskosten in Höhe von 443,47 EUR zu zahlen. Ersatzweise waren 35 Tage Haft festgelegt.
Nach Zahlung der Geldstrafe sowie der Verfahrenskosten wurde die Weiterreise um 03:35 Uhr gestattet.
Gegen 02:35 Uhr wurde ein 33- jähriger Pole angehalten und kontrolliert.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte ihn zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgeschrieben.
Hier waren 900,00 EUR Geldstrafe und 86,00 EUR Verfahrenskosten zu zahlen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe betrug 30 Tage.
Nach Zahlung der Geldstrafe ohne Kosten wurde die Weiterreise um 04:35 Uhr gestattet
polnischer Zulassung angehalten und kontrolliert.
Zur Kontrolle legte der Mann seine gültige polnische ID Karte vor.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Lübeck zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Trunkenheit im Verkehr.
Die Geldstrafe betrug 525,00 EUR. Des Weiteren waren noch Verfahrenskosten in Höhe von 443,47 EUR zu zahlen. Ersatzweise waren 35 Tage Haft festgelegt.
Nach Zahlung der Geldstrafe sowie der Verfahrenskosten wurde die Weiterreise um 03:35 Uhr gestattet.
Gegen 02:35 Uhr wurde ein 33- jähriger Pole angehalten und kontrolliert.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte ihn zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgeschrieben.
Hier waren 900,00 EUR Geldstrafe und 86,00 EUR Verfahrenskosten zu zahlen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe betrug 30 Tage.
Nach Zahlung der Geldstrafe ohne Kosten wurde die Weiterreise um 04:35 Uhr gestattet
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern