Vier Haftbefehle am Wochenende in Pomellen vollstreckt- alle Geldstrafen bezahlt
Ein 29- jähriger Deutscher wurde durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder wegen illegalem Besitz von Betäubungsmitteln mit Haftbefehl gesucht.
Pomellen (ots) - Der Mann zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 2010,00 EUR, eine Restgeldstrafe von 10,00 EUR sowie Verfahrenskosten in Höhe von 91,50 EUR.
Damit konnte er eine 67- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Zusätzlich bestand noch eine Fahndungsausschreibung zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Betrug.
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hatte einen 27- jährigen Polen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln zur Fahndung ausgeschrieben.
Hier betrug die Geldstrafe 500,00 EUR. Zusätzlich waren noch 96,50 EUR Verfahrenskosten einzuziehen. Bei Nichtzahlung hätte der Mann eine 10- tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen.
Die Staatsanwaltschaft Dessau Roßlau hatte einen 28- jährigen Polen wegen Diebstahl zur Fahndung ausgeschrieben. Der Mann zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 400,00 EUR sowie Verfahrenskosten in Höhe von 77,50 EUR und konnte damit eine 20- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Ein 37- jähriger Pole wurde als Mitreisender in einem PKW festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Fahndungsnotierung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Diebstahl. Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 500,00 EUR und Verfahrenskosten in Höhe von 89,50 EUR.
Die Ersatzfreiheitsstrafe hätte in diesem Fall 5 Tage betragen.
Bei der Durchsuchung der Person wurden in seiner Jackentasche ca. 1,4g Betäubungsmittel (zusammengesetzt aus Methamphetamin, Kokain, Amphetamin, Opiate) aufgefunden. Der durchgeführte Drug-Wipe-Test verlief positiv.
Es wurde Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet.
Alle Personen konnten nach Abschluss der grenzpolizeilichen Maßnahmen ihre Reise fortsetzen.
Damit konnte er eine 67- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Zusätzlich bestand noch eine Fahndungsausschreibung zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Betrug.
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hatte einen 27- jährigen Polen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln zur Fahndung ausgeschrieben.
Hier betrug die Geldstrafe 500,00 EUR. Zusätzlich waren noch 96,50 EUR Verfahrenskosten einzuziehen. Bei Nichtzahlung hätte der Mann eine 10- tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen.
Die Staatsanwaltschaft Dessau Roßlau hatte einen 28- jährigen Polen wegen Diebstahl zur Fahndung ausgeschrieben. Der Mann zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 400,00 EUR sowie Verfahrenskosten in Höhe von 77,50 EUR und konnte damit eine 20- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Ein 37- jähriger Pole wurde als Mitreisender in einem PKW festgestellt und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Fahndungsnotierung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Diebstahl. Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 500,00 EUR und Verfahrenskosten in Höhe von 89,50 EUR.
Die Ersatzfreiheitsstrafe hätte in diesem Fall 5 Tage betragen.
Bei der Durchsuchung der Person wurden in seiner Jackentasche ca. 1,4g Betäubungsmittel (zusammengesetzt aus Methamphetamin, Kokain, Amphetamin, Opiate) aufgefunden. Der durchgeführte Drug-Wipe-Test verlief positiv.
Es wurde Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet.
Alle Personen konnten nach Abschluss der grenzpolizeilichen Maßnahmen ihre Reise fortsetzen.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern