Straftäter die Einreise verweigert
Ein 38- jähriger Pole wurde am Wochenende in Pomellen als Fahrer eines PKW Ford Mondeo aus Polen kommend festgestellt und kontrolliert.
Pasewalk (ots) - Zur Kontrolle legte der Mann seine polnische ID-Karte und seinen Führerschein vor. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person und Sachen ergab 2 Fahndungsnotierungen zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Hannover und Staatsanwaltschaft Potsdam wegen des Besonders schweren Fall des Diebstahls sowie eine Fahndungsnotierung zur Vermögensabschöpfung/ Strafvollstreckung (keine Festnahme) durch die Staatsanwaltschaft Rostock, ebenfalls wegen Besonders schweren Fall des Diebstahls. Bei der eingehenden Kontrolle des PKW wurden im mitgeführten Gepäck 1 Ampulle Dopingmittel mit falscher Kennzeichnung sowie
2 Ampullen mit russischer Schrift aufgefunden. Diese wurden sichergestellt.
Eine Überprüfung im Fahrerlaubnisregister ergab, dass die Fahrerlaubnis des Mannes für ungültig erklärt worden ist.
Eine Überprüfung im Ausländerzentralregister ergab eine Ausschreibung durch den Landkreis Rostock über den Verlust des Rechts auf Einreise / Aufenthalts nach § 6 FreizügG/EU vom 04.11.2021, bestehend bis 16.05.2027 aufgrund diverser Straftaten.
Nach Abschluss der Anzeigenaufnahme wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde der Mann über den Grenzübergang Linken nach Polen zurückgewiesen.
2 Ampullen mit russischer Schrift aufgefunden. Diese wurden sichergestellt.
Eine Überprüfung im Fahrerlaubnisregister ergab, dass die Fahrerlaubnis des Mannes für ungültig erklärt worden ist.
Eine Überprüfung im Ausländerzentralregister ergab eine Ausschreibung durch den Landkreis Rostock über den Verlust des Rechts auf Einreise / Aufenthalts nach § 6 FreizügG/EU vom 04.11.2021, bestehend bis 16.05.2027 aufgrund diverser Straftaten.
Nach Abschluss der Anzeigenaufnahme wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde der Mann über den Grenzübergang Linken nach Polen zurückgewiesen.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern