Spaziergang auf der Insel Usedom sorgte für Haftantritt in der JVA Stralsund - . Zahlung der Geldstrafen nach Kontrollen auf der BAB 11 ersparte Haftstrafen
Für einen 38jährigen Polen wurde sein Spaziergang auf der B110 in Richtung Polen am ehemaligen GÜG Garz (Insel Usedom) zum Verhängnis.
Garz / Ahlbeck / Insel Usedom / Pomellen / BAB 11 (ots) - Durch Kräfte der Bundespolizei wurde er gestern früh gegen 09:00 Uhr kontrolliert und die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Stralsund aufgrund Diebstahls und Unterschlagung.
Da er die Geldstrafe in Höhe von 900,00 EUR nebst 93,00 EUR Kosten nicht bezahlen konnte, wurde er für die alternativ vorgesehenen 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA Stralsund eingeliefert.
Bei der gestrigen Grenzkontrolle auf der BAB 11 am ehemaligen GÜG Pomellen gegen 20:10 Uhr wurde ein weißrussischer Staatsangehöriger als Fahrgast eines Reisebusses (Flix) mit polnischer Zulassung angehalten. Zur Kontrolle händigte der 48jährige einen gültigen belarussischen Reisepass und einen gültigen polnischen Aufenthaltstitel aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab allerdings eine Fahndungsnotierung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Tübingen wegen Diebstahl. Demnach hatte die Person eine Geldstrafe von 600,00 Euro sowie Kosten in Höhe von 77,50 Euro zu entrichten. Durch Zahlung ersparte er sich 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und konnte gegen 21:10 Uhr seine Reise fortsetzen.
Drei Stunden zuvor wurde an gleicher Stelle ein polnischer Staatsangehörige als Fahrer eines PKW mit polnischer Zulassung kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsnotierung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Die Person hatte eine Geldstrafe in Höhe von 50,00 Euro sowie Kosten in Höhe von 45,00 Euro zu entrichten. Bei Nichtzahlung wären 2 Tage Erzwingungshaft zu verbüßen.
Der 36jährige wurde nach Zahlung der geforderten Geldstrafe/Kosten um 18:30 Uhr auf freien Fuß gesetzt.
Da er die Geldstrafe in Höhe von 900,00 EUR nebst 93,00 EUR Kosten nicht bezahlen konnte, wurde er für die alternativ vorgesehenen 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA Stralsund eingeliefert.
Bei der gestrigen Grenzkontrolle auf der BAB 11 am ehemaligen GÜG Pomellen gegen 20:10 Uhr wurde ein weißrussischer Staatsangehöriger als Fahrgast eines Reisebusses (Flix) mit polnischer Zulassung angehalten. Zur Kontrolle händigte der 48jährige einen gültigen belarussischen Reisepass und einen gültigen polnischen Aufenthaltstitel aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab allerdings eine Fahndungsnotierung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Tübingen wegen Diebstahl. Demnach hatte die Person eine Geldstrafe von 600,00 Euro sowie Kosten in Höhe von 77,50 Euro zu entrichten. Durch Zahlung ersparte er sich 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und konnte gegen 21:10 Uhr seine Reise fortsetzen.
Drei Stunden zuvor wurde an gleicher Stelle ein polnischer Staatsangehörige als Fahrer eines PKW mit polnischer Zulassung kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsnotierung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Die Person hatte eine Geldstrafe in Höhe von 50,00 Euro sowie Kosten in Höhe von 45,00 Euro zu entrichten. Bei Nichtzahlung wären 2 Tage Erzwingungshaft zu verbüßen.
Der 36jährige wurde nach Zahlung der geforderten Geldstrafe/Kosten um 18:30 Uhr auf freien Fuß gesetzt.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern