Mehrere Geldstrafen vollstreckt
Ein 40- jähriger Pole wurde auf der Bundesautobahn 11 in Pomellen als Insasse im FLIX-Bus festgestellt und kontrolliert.
Pomellen (ots) - Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung
durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz.
Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von 60,00 Euro sowie 60,50 Euro Verfahrenskosten zu entrichten. Bei Nichtzahlung waren 2 Tage Erzwingungshaft angedroht. Die geforderten Geldsummen wurden bezahlt.
Eine 42- jährige Deutsche wurde als Mitreisende in einem VW Transporter mit deutscher Zulassung am ehemaligen Grenzübergang Pomellen aus Polen kommend angehalten und kontrolliert.
Die Frau wurde gleich mit zwei Haftbefehlen durch die Staatsanwaltschaft Gera wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gesucht:
1. Geldbuße in Höhe von 150,00 Euro sowie 41,50 Euro Verfahrenskosten.
Bei Nichtzahlung 4 Tage Erzwingungshaft
2. Geldbuße in Höhe von 100,00 Euro sowie 41,50 Euro Verfahrenskosten
Hier waren bei Nichtzahlung 3 Tage Erzwingungshaft festgelegt.
Die Frau zahlte die geforderten Geldsummen.
Ein 50- jähriger Deutscher wurde im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrollen als Fahrer eines PKW auf der Bundesautobahn 11, am ehemaligen Grenzübergang Pomellen, aus Polen kommend angehalten und kontrolliert.
Die Fahndungsüberprüfung ergab eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Körperverletzung mit Haftandrohung.
Der Mann wurde letztmalig aufgefordert eine Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro + 296,25 Euro Verfahrenskosten (gesamt 2396,25 Euro) zu zahlen. Nach Zahlung des Gesamtbetrages konnte die Person weiterreisen.
durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz.
Der Mann hatte eine Geldstrafe in Höhe von 60,00 Euro sowie 60,50 Euro Verfahrenskosten zu entrichten. Bei Nichtzahlung waren 2 Tage Erzwingungshaft angedroht. Die geforderten Geldsummen wurden bezahlt.
Eine 42- jährige Deutsche wurde als Mitreisende in einem VW Transporter mit deutscher Zulassung am ehemaligen Grenzübergang Pomellen aus Polen kommend angehalten und kontrolliert.
Die Frau wurde gleich mit zwei Haftbefehlen durch die Staatsanwaltschaft Gera wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gesucht:
1. Geldbuße in Höhe von 150,00 Euro sowie 41,50 Euro Verfahrenskosten.
Bei Nichtzahlung 4 Tage Erzwingungshaft
2. Geldbuße in Höhe von 100,00 Euro sowie 41,50 Euro Verfahrenskosten
Hier waren bei Nichtzahlung 3 Tage Erzwingungshaft festgelegt.
Die Frau zahlte die geforderten Geldsummen.
Ein 50- jähriger Deutscher wurde im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrollen als Fahrer eines PKW auf der Bundesautobahn 11, am ehemaligen Grenzübergang Pomellen, aus Polen kommend angehalten und kontrolliert.
Die Fahndungsüberprüfung ergab eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Körperverletzung mit Haftandrohung.
Der Mann wurde letztmalig aufgefordert eine Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro + 296,25 Euro Verfahrenskosten (gesamt 2396,25 Euro) zu zahlen. Nach Zahlung des Gesamtbetrages konnte die Person weiterreisen.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern