Haftbefehle wegen Verkehrsstraftaten vollstreckt
Ein 52- jähriger Litauer wurde im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrollen auf der BAB 11 am ehemaligen Grenzübergang Pomellen festgestellt und kontrolliert.
Pomellen (ots) - Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Würzburg wegen Trunkenheit im Verkehr. Er sollte eine Geldstrafe in Höhe von 3780,00 EUR, einen Strafrest in Höhe von 70,00 EUR und 240,94 EUR Verfahrenskosten zahlen. Ersatzweise waren 27 Tage Ersatzfreiheitsstrafe festgelegt.
Der Mann konnte die geforderten Geldsummen nicht zahlen wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
Ein 56- jähriger Pole hatte mehr Glück. Er wurde in einem Fernreisebus FLIX Bus, ebenfalls am ehemaligen Grenzübergang Pomellen, festgestellt und kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Kassel wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Pole zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 480,00 EUR sowie 20 EUR Restgeldstrafe und 82,50 EUR Verfahrenskosten. Damit konnte er eine 12- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Reise fortsetzen.
Der Mann konnte die geforderten Geldsummen nicht zahlen wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
Ein 56- jähriger Pole hatte mehr Glück. Er wurde in einem Fernreisebus FLIX Bus, ebenfalls am ehemaligen Grenzübergang Pomellen, festgestellt und kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Kassel wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Pole zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 480,00 EUR sowie 20 EUR Restgeldstrafe und 82,50 EUR Verfahrenskosten. Damit konnte er eine 12- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Reise fortsetzen.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern