Fahren ohne Fahrerlaubnis- Haftbefehl vollstreckt
Ein 41- jähriger Pole wurde gestern Nachmittag als Fahrer eines Pkw mit polnischer Zulassung am ehemaligen Grenzübergang Pomellen festgestellt und kontrolliert.
Pomellen (ots) - Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/ Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Ravensburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann sollte eine Geldstrafe in Höhe von 1040,00 Euro sowie 10,00 Euro Strafrest (nicht durch Haft vollstreckbar) sowie 212,45 Euro Verfahrenskosten zahlen. Ersatzweise waren 13 Tage Haft festgelegt.
Des Weiteren ergab eine Überprüfung des vorgelegten Führerscheins im Fahndungssystem, dass der Führerschein ungültig ist. Er war zu beschlagnahmen.
Nach Anzeigenaufnahme wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
Des Weiteren ergab eine Überprüfung des vorgelegten Führerscheins im Fahndungssystem, dass der Führerschein ungültig ist. Er war zu beschlagnahmen.
Nach Anzeigenaufnahme wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern