Drei Haftbefehle am Wochenende vollstreckt
Am Wochenende vollstreckten Pasewalker Bundespolizisten drei Haftbefehle.
Pasewalk (ots) - Ein 59- jähriger Pole wurde am ehemaligen Grenzübergang Pomellen als Mitfahrer in einem Kleintransporter mit polnischer Zulassung festgestellt und kontrolliert.
Die Staatsanwaltschaft Münster suchte den Mann wegen Trunkenheit im Verkehr.
Er sollte eine Geldstrafe in Höhe von 3500,00 Euro und 248,13 Euro Verfahrenskosten zahlen. Bei Nichtzahlung war eine 50- tägige Ersatzfreiheitsstrafe festgelegt.
Des Weiteren bestand durch die Staatsanwaltschaft Cottbus eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen und wurde der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz zugeführt.
Ein 25- jähriger Pole wurde durch die Staatsanwaltschaft Eberswalde mit Haftbefehl wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort gesucht. Er wurde ebenfalls in Pomellen festgestellt. Hier betrug die Geldstrafe 480 Euro. Zusätzlich waren noch 119,50 Euro Verfahrenskosten offen.
Bei der Durchsuchung konnte im mitgeführten Reisekoffer ein Springmesser mit einer Klingenlänge von 8,5cm aufgefunden werden. Somit bestand noch ein Verstoß gemäß § 52 III Nr. 1 WaffG.
Der Mann musste aufgrund Mittellosigkeit eine 20- tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz antreten.
Ein 43- jähriger Pole wurde im Regionalexpress 5360 (Stettin- Pasewalk) festgestellt und kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur Festnahme / Strafvollstreckung wegen Urkundenfälschung. Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe 950 Euro sowie 981,96 EUR Verfahrenskosten und konnte damit eine 25- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden
Die Staatsanwaltschaft Münster suchte den Mann wegen Trunkenheit im Verkehr.
Er sollte eine Geldstrafe in Höhe von 3500,00 Euro und 248,13 Euro Verfahrenskosten zahlen. Bei Nichtzahlung war eine 50- tägige Ersatzfreiheitsstrafe festgelegt.
Des Weiteren bestand durch die Staatsanwaltschaft Cottbus eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen und wurde der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz zugeführt.
Ein 25- jähriger Pole wurde durch die Staatsanwaltschaft Eberswalde mit Haftbefehl wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort gesucht. Er wurde ebenfalls in Pomellen festgestellt. Hier betrug die Geldstrafe 480 Euro. Zusätzlich waren noch 119,50 Euro Verfahrenskosten offen.
Bei der Durchsuchung konnte im mitgeführten Reisekoffer ein Springmesser mit einer Klingenlänge von 8,5cm aufgefunden werden. Somit bestand noch ein Verstoß gemäß § 52 III Nr. 1 WaffG.
Der Mann musste aufgrund Mittellosigkeit eine 20- tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz antreten.
Ein 43- jähriger Pole wurde im Regionalexpress 5360 (Stettin- Pasewalk) festgestellt und kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur Festnahme / Strafvollstreckung wegen Urkundenfälschung. Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe 950 Euro sowie 981,96 EUR Verfahrenskosten und konnte damit eine 25- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern