Alkoholisierter, aggressiver Mann an Bundespolizei übergeben
Gestern Abend (20.04.26) hielten Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn einen alkoholisierten, aggressiven Mann fest, nachdem dieser auf dem Bahnhof Stralsund wegen eines fehlenden Fahrscheins von einem Kundenbetreuer von der Zugfahrt ausgeschlossen worden war.
Stralsund (ots) - Bis zum Eintreffen der Bundespolizei wurde der Mann auf einer Bank am Bahnsteig unter Aufsicht festgehalten. Dabei zeigte der Mann zunehmend aggressives Verhalten und hob seine Glasflasche, um einen Schlag auszuführen. Die Sicherheitskräfte verhinderten dies, überwältigten den Mann und fesselten ihn. Dabei wurden sie leicht verletzt.
Nachdem der Mann an die Bundespolizei übergeben worden war, trat ein Kundenbetreuer der Deutschen Bahn Regio an die Beamten heran und informierte sie, dass er zuvor von dem alkoholisierten Mann bedroht worden war.
Die polizeiliche Überprüfung ergab, dass es sich bei dem 48-jährigen Mann um einen polnischen Staatsbürger ohne festen Wohnsitz handelte, der bereits mehrfach wegen ähnlicher Vorfälle sowie Diebstahls aufgefallen war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,77 Promille.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und nachdem der Mann sich wieder beruhigt hatte, wurde er auf freien Fuß gesetzt. Er darf sich nun wegen des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung und Bedrohung verantworten.
Nachdem der Mann an die Bundespolizei übergeben worden war, trat ein Kundenbetreuer der Deutschen Bahn Regio an die Beamten heran und informierte sie, dass er zuvor von dem alkoholisierten Mann bedroht worden war.
Die polizeiliche Überprüfung ergab, dass es sich bei dem 48-jährigen Mann um einen polnischen Staatsbürger ohne festen Wohnsitz handelte, der bereits mehrfach wegen ähnlicher Vorfälle sowie Diebstahls aufgefallen war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,77 Promille.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und nachdem der Mann sich wieder beruhigt hatte, wurde er auf freien Fuß gesetzt. Er darf sich nun wegen des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung und Bedrohung verantworten.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern