Unbekannter setzt Reizgas in S-Bahn frei - Bundespolizei ermittelt
Am Dienstag kam es in einer S-Bahn der Linie S3 auf der Fahrt von Rostock-Lichtenhagen nach Rostock-Parkstraße zu einem Vorfall mit Reizgas.
Rostock (ots) - Ein bislang unbekannter Mann setzte gegen 18:00 Uhr in der fahrenden Bahn Pfefferspray frei. Dabei erlitt mindestens ein Reisender Augenreizungen und klagte über Unwohlsein.
Der Tatverdächtige verließ gemeinsam mit fünf weiteren Personen, davon drei Männern und zwei Frauen, am Haltepunkt Parkstraße die S-Bahn. Der betroffene Fahrgast meldete den Vorfall über den Polizeinotruf. Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Rostock nahm den Sachverhalt auf. Rettungskräfte untersuchten und betreuten den Mann vor Ort, eine weitergehende Behandlung war nicht erforderlich.
Die Bundespolizeiinspektion Rostock leitete ein Strafverfahren ein und bittet in diesem Zusammenhang um Mithilfe. Wer kann Angaben zu diesem Sachverhalt machen? Diese nehmen die Bundespolizeiinspektion Rostock unter den Telefonnummern 0381/2083-1111 / -1112 bzw. jede andere Polizeidienststelle entgegen. Reisende, die Beinträchtigungen aufgrund diesen Vorfalls erlitten, werden ebenfalls gebeten, sich bei der Bundespolizei zu melden.
Der Tatverdächtige verließ gemeinsam mit fünf weiteren Personen, davon drei Männern und zwei Frauen, am Haltepunkt Parkstraße die S-Bahn. Der betroffene Fahrgast meldete den Vorfall über den Polizeinotruf. Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Rostock nahm den Sachverhalt auf. Rettungskräfte untersuchten und betreuten den Mann vor Ort, eine weitergehende Behandlung war nicht erforderlich.
Die Bundespolizeiinspektion Rostock leitete ein Strafverfahren ein und bittet in diesem Zusammenhang um Mithilfe. Wer kann Angaben zu diesem Sachverhalt machen? Diese nehmen die Bundespolizeiinspektion Rostock unter den Telefonnummern 0381/2083-1111 / -1112 bzw. jede andere Polizeidienststelle entgegen. Reisende, die Beinträchtigungen aufgrund diesen Vorfalls erlitten, werden ebenfalls gebeten, sich bei der Bundespolizei zu melden.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern